3 EORI-Nummer
Brauchen Privatpersonen eine EORI-Nummer?
Als Privatperson brauchen Sie meist keine EORI-Nummer. Erfahren Sie, wann die Pflicht greift und wie Sie auf Rückfragen Ihres Paketdienstes richtig reagieren.
- Privatpersonen benötigen bei weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr grundsätzlich keine EORI-Nummer.
- Ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr oder bei bestimmten genehmigungspflichtigen Ausfuhren kann eine Registrierung erforderlich sein.
- Gewerbliche Händler gelten als Wirtschaftsbeteiligte und brauchen grundsätzlich eine EORI-Nummer.
- Die Beantragung beim Zoll ist kostenlos und seit dem 1. Oktober 2026 über das Zoll-Portal verpflichtend.
Als Privatperson brauchen Sie grundsätzlich keine EORI-Nummer, wenn Sie weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr abgeben. EORI steht für Economic Operators Registration and Identification number, also die EU-weite Identifikationsnummer für Beteiligte am amtlichen Zollverkehr. Ausnahmen greifen bei bestimmten genehmigungspflichtigen Ausfuhren, und für den gewerblichen Handel gilt die Vergünstigung für Privatpersonen nicht. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre genaue Tätigkeit und die Zahl Ihrer jährlichen Zollanmeldungen.
Private Bestellungen benötigen meist keine eigene EORI-Nummer
Eine einzelne Bestellung aus China, den USA oder einem anderen Nicht-EU-Land löst keine behördliche Registrierungspflicht aus. Nach den Erläuterungen der Zollverwaltung bleiben Privatpersonen ohne eigene EORI-Nummer, solange sie nur gelegentlich Zollanmeldungen abgeben.
Gelegentlich bedeutet nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung zum Unionszollkodex: weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr. Diese Einordnung entspricht dem Stand vom 15. Oktober 2026. Maßgeblich ist die Zahl der formellen Zollanmeldungen und nicht allein die Anzahl der bestellten Pakete.
Bei privaten Einfuhren kümmert sich in der Regel der Post- oder Kurierdienst um die Zollabwicklung. Für Post- und Kurierdienste besteht keine Verpflichtung, bei Kunden, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind, eine EORI-Nummer anzugeben. Eine Nachfrage des Zustellers ist deshalb nicht mit einer gesetzlichen Pflicht gleichzusetzen.
Gelegentlicher privater Paketversand bleibt grundsätzlich ausgenommen
Auch beim privaten Paketversand in ein Nicht-EU-Land benötigen Sie im Regelfall keine eigene EORI-Nummer. Entscheidend bleiben die gelegentliche Abgabe der Zollanmeldung und der Inhalt Ihrer Sendung.
Beim reinen Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union fällt keine Zollanmeldung an, weshalb die Registrierung dort ohnehin entfällt. Versenden Sie ein privates Paket in ein Drittland, füllen Sie bei der Post meist nur eine standardisierte Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 aus.
Die Befreiung von der EORI-Pflicht entbindet Sie jedoch nicht von allgemeinen Versandregeln. Erkundigen Sie sich vorab beim Transportdienstleister, welche Begleitpapiere für Ihr Zielland und den jeweiligen Warenwert erforderlich sind.
Die Ausnahmen enden bei regelmäßigen Anmeldungen und bestimmten Ausfuhren
Bei zehn oder mehr Zollanmeldungen pro Jahr gelten die Anmeldungen nicht mehr als gelegentlich, und die Ausnahme für Privatpersonen entfällt. Die Zehnergrenze regelt die Registrierung, sagt aber nichts über die Entstehung von Einfuhrabgaben aus. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer können auch schon bei einer einzelnen Sendung anfallen.
Eine eigene Nummer wird außerdem bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren verlangt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Warenausfuhr eine EORI-Nummer vorschreibt. Die Ausnahme für gelegentliche Sendungen greift in solchen Fällen nicht.
Ist eine Registrierung notwendig, bleibt der Antrag bei der deutschen Zollverwaltung kostenlos. Seit dem 1. Oktober 2026 müssen Sie dafür verbindlich das offizielle Zoll-Portal nutzen. Den Ablauf beschreibt unsere Anleitung zum kostenlosen Beantragen der EORI-Nummer beim Zoll.
Zur Identifizierung im Zoll-Portal dienen ein ELSTER-Zertifikat, der Online-Ausweis oder die BundID. Die früheren Papierformulare 0870a bis 0870c sind seit diesem Stichtag nur noch für das technische Ausfallverfahren vorgesehen.
Eine Zustelleranfrage ist zunächst zu klären
Verlangt ein Paketdienst eine EORI-Nummer von Ihnen, prüfen Sie zuerst den Charakter Ihrer Sendung. Handelt es sich um einen reinen Privatkauf, teilen Sie dem Beförderer diesen Status mit und bitten Sie um Abfertigung als Privatsendung.
Ein solches Schreiben begründet für sich genommen keine behördliche Verpflichtung.
Für Ihre schriftliche Antwort können Sie folgende Formulierung nutzen:
Die Sendung ist ausschließlich für meinen privaten Gebrauch bestimmt. Ich handle bei dieser Bestellung nicht gewerblich. Bitte fertigen Sie die Sendung als Privatsendung ohne eigene EORI-Nummer ab und teilen Sie mir mit, falls Ihnen noch etwas fehlt.
Geben Sie diese Erklärung nur ab, wenn der private Status tatsächlich zutrifft. Liegt eine rechtliche Pflicht zur Registrierung vor, ersetzt die Mitteilung den amtlichen Antrag nicht.
Die Falltabelle trennt Rechtslage und Befördererpraxis
Rechtliche Vorgaben des Zolls und praktische Abläufe privater Paketdienste weichen im Alltag oft voneinander ab. Die folgende Übersicht stellt die behördlichen Regeln den praktischen Handlungsschritten gegenüber.
| Szenario | Behördliche EORI-Pflicht laut Zoll | Richtige Reaktion auf eine Befördereranfrage |
|---|---|---|
| Gelegentlicher Privatkauf mit weniger als zehn Zollanmeldungen jährlich | Grundsätzlich keine Pflicht, besondere Ausfuhrfälle ausgenommen | Privaten Status mitteilen und Abfertigung über den Dienstleister klären |
| Private Importserie mit mindestens zehn Zollanmeldungen jährlich | Registrierung erforderlich | Nummer über das Zoll-Portal beantragen und anschließend mitteilen |
| Gewerbliche Einfuhr oder Ausfuhr, etwa für Etsy oder Shopify | Grundsätzlich Pflicht als Wirtschaftsbeteiligter | Vorab registrieren und die Nummer für gewerbliche Zollanmeldungen bereitstellen |
Bei einem gewöhnlichen Privatkauf genügt deshalb fast immer die Rücksprache mit dem Zusteller. Kostenpflichtige Drittanbieter sind nicht erforderlich: Der Zoll vergibt die Nummer kostenfrei.
Kleinunternehmer und nebenberufliche Händler sind nicht automatisch privat
Ein wiederkehrender Irrtum betrifft den Verkauf über Plattformen wie Etsy, eBay, Shopify oder Amazon. Wer gewerblich oder nebenberuflich Waren anbietet, kann sich bei der Einfuhr nicht auf die Ausnahme für Privatpersonen berufen.
Auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) begründet keinen privaten Status. Wer Waren im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ein- oder ausführt, ist Wirtschaftsbeteiligter und braucht grundsätzlich eine EORI-Nummer.
Ergänzende Einzelheiten zur Struktur der Kennung beschreibt der Leitfaden zu Aufbau der EORI und Änderungen an Stammdaten.
Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister. Zolltarifnummern auf dieser Website dienen nur der Orientierung. Verbindliche Sicherheit zur Tarifierung bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls; den vollständigen Tarif enthält der Elektronische Zolltarif (EZT-Online).
Häufige Fragen
Ist die EORI-Nummer nur in Deutschland gültig?
Nein. Die EORI-Nummer ist eine EU-weit gültige Identifikation für den amtlichen Zollverkehr.
Wie lange gilt eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer hat kein Ablaufdatum. Sie wird auf Antrag oder bei Geschäftsaufgabe ungültig gemacht.
Wer vergibt die deutsche EORI-Nummer?
Die Vergabe erfolgt zentral durch die Generalzolldirektion, Dienstort Dresden, im Bereich Stammdatenmanagement.
Gibt es eine feste Bearbeitungsdauer?
Der Zoll nennt keine feste Bearbeitungsdauer. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig vor der geplanten Einfuhr oder Ausfuhr.
Weiterlesen
Quellen
- Zoll: EORI-Nummer
- Zoll: Fragen und Antworten zur EORI-Nummer und Niederlassungsnummer
- Zoll: Beantragung einer EORI-Nummer
- Zoll-Portal: Dienstleistungen mit EORI-Nr.
- Zoll-Portal: Voraussetzungen für die EORI-Nr. Verwaltung
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.