3 EORI-Nummer
EORI-Nummer prüfen oder die eigene Nummer finden
Prüfen Sie bekannte EORI-Nummern im EU-Validierungsdienst oder finden Sie Ihre eigene Nummer im Zoll-Portal. Mit getrennten Abläufen für beide Fälle.

- Eine bekannte EORI-Nummer prüfen Sie im EU-Validierungsdienst der Europäischen Kommission.
- Dafür brauchen Sie die vollständige Nummer: Ländercode (für Deutschland DE) und bis zu 15 alphanumerische Zeichen.
- Ihre eigene bereits erteilte Nummer finden Sie im Zoll-Portal unter „EORI-Nr. Verwaltung“ oder in älteren Zollunterlagen.
- Seit dem 1. Oktober 2026 erfolgen Beantragung, Änderung und Beendigung einer EORI-Nummer grundsätzlich elektronisch über das Zoll-Portal.
Eine bekannte EORI-Nummer prüfen Sie im offiziellen Validierungsdienst der Europäischen Kommission. Ihre eigene bereits erteilte Nummer finden Sie stattdessen im deutschen Zoll-Portal oder in früheren Zollunterlagen. Für die Prüfung benötigen Sie die vollständige Nummer mit Ländercode.
Wer das braucht
Die Abkürzung EORI steht für „Economic Operators’ Registration and Identification“ und bezeichnet die zentrale Kennung für Wirtschaftsbeteiligte im EU-Zollrecht. Wirtschaftsbeteiligte mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten, etwa die gewerbliche Ein- oder Ausfuhr von Waren, benötigen diese Nummer.
Private Bestellungen unterscheiden sich davon grundlegend. Für gelegentliche Pakete aus Drittländern brauchen Privatpersonen im Regelfall keine eigene EORI-Nummer. Anders ist es, wenn nicht nur gelegentlich Zollanmeldungen abgegeben werden: Als gelegentlich gelten weniger als zehn pro Jahr. Auch bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren kann die Nummer nötig sein, wenn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sie verlangt.
Wurde Ihrem Unternehmen bislang noch keine Kennung zugeteilt, hilft eine Validierungsprüfung nicht weiter. In diesem Fall können Sie Ihre EORI-Nummer beim Zoll kostenlos beantragen.
Was Sie vorher bereitlegen
Für die Gültigkeitsprüfung eines Partners genügt die vollständige Nummer inklusive des zweistelligen Ländercodes. Bitten Sie Ihren Handelspartner vorab um diese Information, falls Ihnen bislang nur dessen Firmenname bekannt ist.
Möchten Sie Ihre eigene Nummer wiederfinden, benötigen Sie Zugang zum Zoll-Portal. Für die elektronische Identifizierung eignen sich der ELSTER-Login (Zertifikatsdatei), der Online-Ausweis oder die BundID. Halten Sie alternativ ältere Zollunterlagen Ihres Betriebs bereit, in denen die Nummer angegeben ist.
Die Schritte im Detail
Wählen Sie zunächst den passenden Ablauf für Ihr Anliegen. Die Validierung bestätigt die Gültigkeit einer eingegebenen Nummer, während das Zoll-Portal Ihre eigenen Stammdaten zeigt.
Ablauf A: Eine bekannte Nummer amtlich validieren
- Rufen Sie das offizielle EORI-Validierungssystem der Europäischen Kommission auf.
- Tragen Sie die Nummer ohne Leerzeichen, Punkte oder Bindestriche in das Suchfeld ein.
- Kontrollieren Sie den angezeigten Status.
Ablauf B: Die eigene Nummer wiederfinden
- Rufen Sie das deutsche Zoll-Portal auf.
- Melden Sie sich elektronisch an, per ELSTER-Login (Zertifikatsdatei), Online-Ausweis oder BundID.
- Wählen Sie die Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung“.
- Rufen Sie Ihre EORI-Nummer und die hinterlegten Stammdaten ab.
- Suchen Sie alternativ in früheren Zollunterlagen nach der bereits erteilten Nummer.
So ist eine EORI-Nummer aufgebaut
Eine EORI-Nummer besteht aus dem Ländercode des ausstellenden EU-Staates, für Deutschland DE, und einer Kennung von bis zu 15 alphanumerischen Zeichen. Der Validierungsdienst der Europäischen Kommission bestätigt die Gültigkeit einer solchen Nummer.
Kennen Sie die Nummer Ihres Handelspartners nicht, fragen Sie direkt bei ihm nach. Um die eigene Nummer wiederzufinden, nutzen Sie das Zoll-Portal.
Die eigene Nummer steht im Portal und in Zollunterlagen
Im deutschen Zoll-Portal verwalten registrierte Unternehmen ihre EORI-Stammdaten im Bereich „EORI-Nr. Verwaltung“. Auch frühere Zollunterlagen Ihres Betriebs können die Nummer enthalten.
Bleibt die Suche in den Unterlagen erfolglos, ist das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion, Dienstort Dresden, zuständig, das die Nummern vergibt. Klären Sie den Bestand, bevor Sie eine EORI-Nummer neu beantragen.
Eine negative Rückmeldung muss geklärt werden
Bestätigt der Dienst eine Nummer nicht, prüfen Sie zunächst den Ländercode und schließen Sie Zahlendreher aus. Eine EORI-Nummer hat kein Ablaufdatum; sie wird auf Antrag oder bei Geschäftsaufgabe ungültig gemacht.
Bestätigt sich die Meldung, fragen Sie Ihren Handelspartner nach der korrekten Nummer. Verwenden Sie keine unbestätigten Nummern in zollrelevanten Papieren.
Eine gültige Nummer sagt nichts über den Händler
Ein positives Prüfergebnis bestätigt nur die Gültigkeit der Nummer. Eine eigenständige Prüfung neuer Lieferanten bleibt davon unberührt.
Häufige Fehler
Die Eingabe passt nicht zum Format, etwa weil der Ländercode fehlt, die Kennung mehr als 15 Zeichen hat oder Trennzeichen und Leerstellen enthalten sind. Auch Zahlendreher sind eine häufige Ursache.
Manche suchen eine Ablauffrist: Eine EORI-Nummer läuft nicht ab und muss nicht erneuert werden.
Danach
Hinterlegen Sie Ihre geprüfte Kennung in Ihren Stammdaten sowie bei beauftragten Speditionen. Namensänderungen, Adresswechsel oder Betriebsaufgaben melden Sie künftig elektronisch über das Zoll-Portal.
Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister. Zolltarifnummern auf dieser Website dienen der Orientierung; verbindlich ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls. Den amtlichen Tarif bietet EZT-online.
Schritt für Schritt
- Prüfung: EU-System öffnen
Öffnen Sie das offizielle EORI-Validierungssystem der Europäischen Kommission. Den Zugang finden Sie in der Quellenliste.
- Prüfung: Nummer eingeben
Tragen Sie die vollständige EORI-Nummer einschließlich Ländercode ohne Leerzeichen, Punkte oder Bindestriche ein.
- Prüfung: Rückmeldung auswerten
Lesen Sie den Gültigkeitsstatus. Wird die Nummer nicht bestätigt, kontrollieren Sie Ländercode und Zeichenfolge und fragen Sie gegebenenfalls den Nummerninhaber.
- Wiederfinden: Im Zoll-Portal anmelden
Melden Sie sich im Zoll-Portal elektronisch an, per ELSTER-Login (Zertifikatsdatei), Online-Ausweis oder BundID.
- Wiederfinden: Verwaltung öffnen
Wählen Sie die Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung“.
- Wiederfinden: Eigene Nummer ablesen
Rufen Sie die hinterlegten Stammdaten ab und übernehmen Sie Ihre EORI-Nummer vollständig.
Checkliste
- Für die Validierung: vollständige EORI-Nummer einschließlich Ländercode
- Für das Wiederfinden: Zugang zum Zoll-Portal
- Elektronische Anmeldung, beispielsweise mit ELSTER-Login (Zertifikatsdatei), Online-Ausweis oder BundID
- Alternativ: frühere Zollunterlagen, in denen die Nummer angegeben ist
Häufige Fragen
Wie ist eine EORI-Nummer aufgebaut?
Eine EORI-Nummer besteht aus dem Ländercode des ausstellenden EU-Staates (für Deutschland DE) und einer Kennung von bis zu 15 alphanumerischen Zeichen. Die Nummer wird auf Antrag vom Zoll vergeben.
Wer verwaltet deutsche EORI-Nummern?
Zuständig ist die Generalzolldirektion, Dienstort Dresden, Stammdatenmanagement. Für die elektronische Verwaltung nutzen Sie seit dem 1. Oktober 2026 das Zoll-Portal.
Läuft eine EORI-Nummer ab?
Nein, EORI-Nummern haben kein Ablaufdatum. Ungültig wird eine Nummer auf Antrag oder bei Geschäftsaufgabe. Erneuern müssen Sie sie nicht.
Darf ich mehrere EORI-Nummern besitzen?
Nein. Als Wirtschaftsbeteiligter dürfen Sie genau eine EORI-Nummer besitzen. Für Betriebsteile gibt es freiwillig und kostenlos Niederlassungsnummern, für den Hauptsitz „0000“.
Weiterlesen
Quellen
- Zoll: EORI-Nummer
- Zoll: EORI-Nummer, Fragen und Antworten
- Zoll: Beantragung einer EORI-Nummer
- Europäische Kommission: Economic Operators Registration and Identification number (EORI)
- Europäische Kommission: Bestätigung der EORI-Nummer (Validierungsdienst)
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.