1 Zolltarifnummer finden
Computer, Laptops und Zubehör unterscheiden
Die Zolltarifnummer für Computer richtet sich nach Funktion und Bauart. Laptops haben meist 8471 30 00, Tower-PCs 8471 50 00. So finden Sie den passenden Code.

- Tragbare Computer bis 10 kg mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm gehören regelmäßig zu 8471 30 00.
- Tower-PCs und Mini-PCs als Verarbeitungseinheit gehören regelmäßig zu 8471 50 00.
- Zubehör und Einzelteile erhalten nicht automatisch die Nummer des vollständigen Computers.
- Exportkontrolle und Transportvorschriften für Lithiumbatterien müssen Sie unabhängig von der Zolltarifnummer prüfen.
- Tragbarer Computer bis 10 kg aus Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm (Laptop)Nummer 84713000
- Computer mit Zentraleinheit sowie Ein- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen GehäuseNummer 84714100
- Verarbeitungseinheit, etwa Tower-PC oder Mini-PCNummer 84715000
- Computer als System gestelltNummer 84714900
Orientierung nach der Kombinierten Nomenklatur 2026. Verbindlich ist nur eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls.
Die Nummern im Überblick
| Ware | Zolltarifnummer | Zoll | EUSt |
|---|---|---|---|
| Tragbarer Computer bis 10 kg aus Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm (Laptop) | Nummer 84713000 | frei | 19 % |
| Computer mit Zentraleinheit sowie Ein- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse | Nummer 84714100 | frei | 19 % |
| Verarbeitungseinheit, etwa Tower-PC oder Mini-PC | Nummer 84715000 | frei | 19 % |
| Computer als System gestellt | Nummer 84714900 | frei | 19 % |
| Separat gestellte Computertastatur | Nummer 84716060 | frei | 19 % |
| Andere Ein- oder Ausgabeeinheit, etwa Computermaus | Nummer 84716070 | frei | 19 % |
| Monitor für Computer ohne Fernsehempfangsteil | Nummer 85285210 | frei | 19 % |
| Stromrichter, andere (nicht Akkuladegerät, nicht Gleichrichter) | Nummer 85044095 | frei | 19 % |
| Akkumulatorenladegerät | Nummer 85044060 | frei | 19 % |
| 3D-Drucker, Maschine für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung | Nummer 84852000 | 1,7 % | 19 % |
Zolltarifnummer-Finder
Orientierung, keine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Präferenzen, Antidumping- und TARIC-Maßnahmen sind nicht enthalten.
Die Zolltarifnummer für Computer richtet sich nach Hauptfunktion, Bauart und Lieferumfang. Für Laptops bis 10 kg mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm gilt meist 8471 30 00. Tower-PCs, Zubehör und 3D-Drucker müssen Sie davon getrennt einordnen. Prüfen Sie zuerst das technische Datenblatt und den Lieferumfang.
Die passende Nummer in drei Fragen
Prüfen Sie zuerst die Hauptfunktion der Ware. Unterscheiden Sie einen vollständigen Rechner von einem Eingabegerät, Ersatzteil oder einer Fertigungsmaschine. Ein 3D-Drucker gehört trotz Rechnersteuerung nicht zu Position 8471, sondern zur eigenen Position 8485.
Im zweiten Schritt betrachten Sie Aufbau und Gewicht. Die Unterposition 8471 30 00 erfasst tragbare Maschinen, „mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend“. Zudem darf das Gerät höchstens 10 kg wiegen.
Als dritte Frage erfassen Sie den Lieferumfang. Ein einzelner Tower als Verarbeitungseinheit wird tariflich anders behandelt als ein Komplettsystem. Klären Sie Bildschirm, Tastatur und Kabel bereits beim Sichten des Angebots.
Private Käufer erfragen unklare Angaben direkt beim Händler. Im gewerblichen Handel auf eBay, Etsy, Amazon oder Shopify sollten Sie Datenblätter und Fotos der Anschlüsse aufbewahren.
Die häufigsten Nummern
Die Übersicht oben zeigt typische Codenummern für den Einstieg. Grundlage für die Einreihung im europäischen Außenhandel ist die Kombinierte Nomenklatur (KN), das achtstellige Warenverzeichnis der Europäischen Union. Ihre ersten sechs Ziffern entsprechen dem weltweit einheitlichen Harmonisierten System (HS).
Die Tabelle oben weist für jede Nummer neben dem Zollsatz auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) aus. Diese Steuer fällt bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union grundsätzlich an.
Ein Laptop bis 10 kg mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm gehört regelmäßig zu 8471 30 00. Computer, die mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten, etwa All-in-One-PCs, fallen unter 8471 41 00. Ein separater Tower oder Mini-PC als Verarbeitungseinheit gehört zu 8471 50 00. Werden Rechner, Bildschirm und Tastatur gemeinsam gestellt, greift die Nummer 8471 49 00 für Systeme.
Peripheriegeräte werden bei separater Lieferung eigenständig erfasst. Für eine Tastatur gilt 8471 60 60, während Computermäuse unter 8471 60 70 fallen. Monitore für Computer ohne Fernsehempfangsteil gehören zu 8528 52 10. Externe Netzteile und Ladegeräte sind Stromrichter der Unterposition 8504 40: Akkumulatorenladegeräte gehören zu 8504 40 60, Gleichrichter zu 8504 40 83, andere Stromrichter zu 8504 40 95. Welche Nummer passt, hängt von Bauart und Hauptzweck ab.
Grenzfälle
Tragbare Computer über 10 kg fallen nicht unter die Laptop-Unterposition 8471 30 00, sondern gelten als andere Datenverarbeitungsmaschinen.
Ein System im Sinne der Anmerkung 6 B zu Kapitel 84 besteht aus gesonderten Einheiten, die ausschließlich oder hauptsächlich in einem Datenverarbeitungssystem verwendet werden und sich an die Zentraleinheit anschließen lassen. Eine Tasche oder ein USB-Stick gehört nicht dazu; stufen Sie solche Posten separat ein. Drucker, Netzwerkgeräte, Lautsprecher und Mikrofone, Kameras sowie Monitore und Projektoren ohne Fernsehempfangsteil gehören nach Anmerkung 6 D zu Kapitel 84 nicht zu Position 8471, wenn sie gesondert gestellt werden.
Auch Begleitmaterialien teilen nicht automatisch die Nummer des Geräts. Für separat zu prüfende Drucksachen hilft unsere Übersicht zu Büchern und anderen Drucksachen. Bei Werbebeigaben finden Sie Hinweise zur Einordnung von Aufklebern.
Zubehör und Einzelteile getrennt einordnen
Zubehör und Ersatzteile übernehmen nicht die Zolltarifnummer des fertigen Computers. Gesondert gestellte Tastaturen und Eingabegeräte wie Mäuse gehören nach Anmerkung 6 C zu Kapitel 84 zu Position 8471, sofern sie an die Zentraleinheit anschließbar sind und Daten in einer vom System verwendbaren Form liefern (Unterposition 8471 60).
Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt sind, gehören zu 8473 30: zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) zu 8473 30 20, andere Teile zu 8473 30 80. Dokumentieren Sie Material, Aufbau und Bestimmungszweck des Bauteils für die Zollanmeldung.
3D-Drucker nach Fertigungsfunktion prüfen
Maschinen für die additive Fertigung, auch 3D-Druck genannt, haben mit Position 8485 eine eigene Position. Nach Anmerkung 10 zu Kapitel 84 werden Maschinen, die dem Wortlaut der Position 8485 entsprechen, dort und nicht in einer anderen Position eingereiht. Die Unterposition richtet sich nach dem Werkstoff.
Die Fertigung durch Metallablagerung gehört zu 8485 10 00, durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung zu 8485 20 00, durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung zu 8485 30. Übernehmen Sie keine Nummern aus Händlerangeboten im Internet. Lassen Sie sich Fertigungsverfahren und Material vom Hersteller bestätigen, um die Ware im Zolltarif zu erfassen.
Geräte-Steckbrief
Halten Sie vor dem Versand die Gerätedaten fest. Neben der Zolltarifnummer müssen Sie bei Rechnern zwei getrennte Sonderthemen prüfen: die Exportkontrolle und den Batterietransport.
| Gerät | Merkmale für die Einreihung | Nummer |
|---|---|---|
| Laptop | Gewicht bis 10 kg, Zentraleinheit, Tastatur, Bildschirm | 8471 30 00 |
| Tower oder Mini-PC | Verarbeitungseinheit oder vollständiges System | 8471 50 00 oder 8471 49 00 |
| 3D-Drucker | Werkstoff und Fertigungsverfahren | Position 8485 |
| Zubehör oder Bauteil | Eigene Funktion, Material, mechanisch oder elektronisch | nach Funktion, zum Beispiel 8471 60 60 für Tastaturen |
Exportkontrolle nicht allein nach Zolltarifnummer
Beim Versand in Staaten außerhalb der EU reicht die Zolltarifnummer nicht aus. Aus der Codenummer ergeben sich weitere Rechtsfolgen wie Verbote und Beschränkungen oder Genehmigungspflichten, die Sie im Elektronischen Zolltarif nachsehen. Für Güter, die sich zivil und militärisch nutzen lassen (Dual-Use-Güter), gelten besondere Regeln; Informationen bietet die Zollseite zu Dual-Use-Gütern.
Verlangt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Ihre Ausfuhr eine Genehmigung, brauchen Sie dafür eine EORI-Nummer.
Akkus vor dem Versand gesondert klären
Laptops enthalten Akkus. Für den Transport von Geräten mit Akkus können Gefahrgutregeln gelten, und die Paketdienste legen eigene Annahmebedingungen fest. Fragen Sie vor dem Versand bei Ihrem Paketdienst nach, ob und wie er solche Geräte befördert. Eine passende Zolltarifnummer ersetzt keine Transporterlaubnis.
Auf der Zollinhaltserklärung
Auf postalischen Zollinhaltserklärungen wie CN22 oder CN23 gehören Wert und Inhalt der Sendung zu den Pflichtangaben. Schreiben Sie beispielsweise "Laptop mit Tastatur, Bildschirm und eingebautem Lithium-Ionen-Akku" statt bloß "Computer" oder "Elektronik".
Tragen Sie immer den tatsächlichen Warenwert in Euro ein. Kennzeichnen Sie einen Verkauf als Verkauf: Lieferungen von oder an Unternehmen erkennt DHL in der Regel nicht als Geschenksendungen an. Unterscheiden Sie das tatsächliche Ursprungsland der Fertigung vom bloßen Versandland.
Wann die Nummer verbindlich ist
Die Codenummern auf Zollzettel dienen der Orientierung und stellen keine behördliche Auskunft dar. Den amtlichen Zolltarif finden Sie im Elektronischen Zolltarif (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung. Er enthält die Daten des TARIC (Integrierter Tarif), ergänzt um nationale Daten wie Verbote und Beschränkungen.
Bei der Einfuhr nach Deutschland verlangt der Zoll in der Zollanmeldung eine elfstellige Codenummer. Sie baut auf der achtstelligen Warennummer auf; die Stellen neun und zehn (TARIC) verschlüsseln gemeinschaftliche Maßnahmen. Für die Ausfuhr genügt die achtstellige Warennummer.
Verbindlich ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls. Sie beantragen sie elektronisch im Zoll-Portal und geben dafür Ihre EORI-Nummer an. Die vZTA ist ab dem Wirksamwerden drei Jahre gültig und lässt sich nicht für zurückliegende Ein- oder Ausfuhrvorgänge nutzen. Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister.
Schritt für Schritt
- Lieferumfang festhalten
Unterscheiden Sie vollständiges Gerät, zusammen geliefertes Computersystem, Zubehör und Ersatzteil.
- Technische Merkmale sammeln
Dokumentieren Sie Hauptfunktion, Bauart, Gewicht und vorhandene Komponenten anhand des Herstellerdatenblatts.
- Nummer abgleichen
Vergleichen Sie den Kandidaten aus dem Finder mit dem vollständigen Wortlaut im Elektronischen Zolltarif.
- Export und Transport getrennt prüfen
Klären Sie vor dem Export Verbote, Beschränkungen und Genehmigungspflichten und fragen Sie bei Akkus die Transportbedingungen Ihres Paketdienstes ab.
Häufige Fragen
Kann ich die Nummer meines Lieferanten übernehmen?
Verwenden Sie diese als Suchhilfe, nicht als Nachweis. Vergleichen Sie die tatsächliche Ausführung und den Lieferumfang mit dem Tarifwortlaut. Fragen Sie bei fehlenden technischen Angaben nach.
Ändert ein anderer Markenname die Einreihung?
Der Markenname allein entscheidet nicht. Maßgeblich sind die technischen Eigenschaften, die Bauart und die Hauptfunktion des konkreten Produkts.
Gilt eine verbindliche Auskunft auch für das Nachfolgemodell?
Nicht automatisch. Eine verbindliche Zolltarifauskunft bezieht sich auf die beschriebene Ware und ist drei Jahre gültig. Vergleichen Sie deshalb die technischen Merkmale des Nachfolgemodells und klären Sie Abweichungen im Zweifel mit dem Zoll.
Weiterlesen
Quellen
- Kombinierte Nomenklatur 2026, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, Anhang I (mit Anmerkungen)
- Zoll: Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer
- Zoll: Verbindliche Zolltarifauskunft, Antrag, Erteilung, Gültigkeit
- Europäische Kommission: Einreihung von Computern und Software (Access2Markets)
- Zoll: Dual-Use-Güter
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.