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Zolltarifnummer für Schokoladentafeln richtig bestimmen

Für Schokoladentafeln kommen meist 1806 31 00 oder 1806 32 90 infrage. Prüfen Sie Füllung, Zusätze, Gewicht und die Sonderregel für weiße Schokolade.

Stand: 18. Oktober 20263 Quellen

Dunkle, weiße und mit Nüssen versetzte Schokoladentafeln neben einer aufgebrochenen gefüllten Tafel.
Antwort in KürzeZolltarifnummer
  • Kakaohaltige Tafeln bis einschließlich 2 kg gehören gefüllt zu 1806 31 00 und ungefüllt zu 1806 32.
  • Gleichmäßig verteilte Nüsse, Früchte oder Getreidezusätze machen eine Tafel nicht zu gefüllter Schokolade.
  • Weiße Schokolade ohne Kakaomasse oder Kakaopulver gehört zu 1704 90 30.
  • Prüfen Sie Rezeptur, Aufbau und Gewicht, bevor Sie eine Nummer für private Bestellungen oder gewerbliche Waren übernehmen.
  • Kakaohaltige Tafeln, Stangen und Riegel, gefüllt, bis einschließlich 2 kgNummer 18063100
  • Kakaohaltige Tafeln, ungefüllt, mit Getreide, Früchten oder Nüssen, bis einschließlich 2 kgNummer 18063210
  • Kakaohaltige Tafeln, ungefüllt, andere, bis einschließlich 2 kgNummer 18063290
  • Weiße Schokolade ohne Kakaomasse oder KakaopulverNummer 17049030

Orientierung nach der Kombinierten Nomenklatur 2026. Verbindlich ist nur eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls.

Die Nummern im Überblick

Zollsatz: Drittlandszollsatz der Kombinierten Nomenklatur 2026, ohne Präferenzen, Antidumping und Zollaussetzungen. Orientierung, keine verbindliche Auskunft. Quelle: DurchfVO (EU) 2025/1926 – Kombinierte Nomenklatur 2026 (Anhang I VO 2658/87)
WareZolltarifnummerZollEUSt
Kakaohaltige Tafeln, Stangen und Riegel, gefüllt, bis einschließlich 2 kgNummer 18063100(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z) zusammengesetzter Zoll, siehe EZT-Online7 %
Kakaohaltige Tafeln, ungefüllt, mit Getreide, Früchten oder Nüssen, bis einschließlich 2 kgNummer 18063210(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z zusammengesetzter Zoll, siehe EZT-Online7 %
Kakaohaltige Tafeln, ungefüllt, andere, bis einschließlich 2 kgNummer 18063290(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z) zusammengesetzter Zoll, siehe EZT-Online7 %
Weiße Schokolade ohne Kakaomasse oder KakaopulverNummer 170490309,1 + 45,1 €/100 kg/net MAX 18,9 + 16,5 €/100 kg/net zusammengesetzter Zoll, siehe EZT-Online7 %

Zolltarifnummer-Finder

Zolltarifnummer-FinderKapitel 17 · 18

    Orientierung, keine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Präferenzen, Antidumping- und TARIC-Maßnahmen sind nicht enthalten.

    Die passende Zolltarifnummer für eine Schokoladentafel richtet sich nach Füllung, Zusätzen und Stückgewicht. Kakaohaltige Tafeln bis zwei Kilogramm gehören bei einer Füllung meist zu 1806 31 00. Ungefüllte Tafeln fallen je nach Beimischung unter 1806 32 10 oder 1806 32 90. Weiße Schokolade zählt zolltariflich nicht zu den Kakaoerzeugnissen und verlangt eine Einstufung bei den Zuckerwaren. Prüfen Sie vorab die genaue Rezeptur und den Schichtaufbau der Süßware.

    Die passende Nummer in drei Fragen

    Klären Sie zuerst, ob das Erzeugnis Kakaomasse oder Kakaopulver enthält. Reine Kakaobutter genügt im Zolltarif nicht für eine Einreihung als Schokolade in Position 1806. Allgemeine Angaben zum Gesamtkakaogehalt helfen selten weiter, weil Kakaobutter zollrechtlich gesondert bewertet wird.

    Prüfen Sie danach Form und Gewicht der Ware. Die Unterpositionen für gewöhnliche Tafeln gelten für Tafeln, Stangen und Riegel mit einem Stückgewicht bis zu zwei Kilogramm. Halten Sie für die Zollanmeldung das Nettogewicht der Einzeltafel sowie das Gesamtgewicht der Sendung fest.

    Betrachten Sie zuletzt den inneren Aufbau der Süßware. Ein eigenständiger Kern aus einer abweichenden Masse führt zur Einstufung als gefüllte Schokolade. Fehlt ein solcher Kern, entscheiden beigemischte Zutaten wie Nüsse, Rosinen oder Getreideflocken über die genaue Unterposition.

    Die folgende Übersicht fasst die Prüfschritte der Kombinierten Nomenklatur (KN) zusammen. Dieses achtstellige Warenverzeichnis der Europäischen Union gilt für das Tarifjahr 2026.

    Prüfung Merkmal der Ware Weiterer Prüfweg
    Kakaobestandteile Nur Kakaobutter, keine Kakaomasse und kein Kakaopulver Weiße Schokolade: 1704 90 30 prüfen
    Form und Gewicht Kakaohaltiger Block, Stange oder Riegel über 2 kg Unterposition 1806 20 prüfen
    Andere Aufmachung Pralinen, Figuren oder Schokoladentropfen bis 2 kg Unterposition 1806 90 prüfen
    Füllung Kakaohaltige Tafel bis 2 kg mit separatem Kern 1806 31 00 prüfen
    Zusätze ohne Kern Getreide, Früchte oder Nüsse gleichmäßig verteilt 1806 32 10 prüfen
    Ungefüllt, andere Keine Zusätze von Getreide, Früchten oder Nüssen 1806 32 90 prüfen

    Die häufigsten Nummern

    Eine gefüllte Schokoladentafel mit Vollmilchhülle und einem Kern aus Marzipan oder Nougatcreme gehört zu 1806 31 00. Voraussetzung dafür ist ein Stückgewicht bis höchstens zwei Kilogramm. Dieselbe Codenummer gilt für handelsübliche Riegel mit Füllung, sofern die Schokolade den Kern vollständig umschließt.

    Eine massive Tafel mit ganzen Haselnüssen oder Mandelsplittern gehört zu 1806 32 10. Das gilt, wenn die Nüsse gleichmäßig in der Kakaomasse verteilt sind. Dieselbe Nummer passt für Rezepturen mit Rosinen oder Knusperreis. Bei reiner Vollmilch- oder Zartbitterschokolade ohne solche Zusätze lautet die richtige Warennummer 1806 32 90.

    Weiße Schokolade ohne Kakaopulver oder Kakaomasse gehört zur Warennummer 1704 90 30. Sie besteht vor allem aus Zucker, Milchbestandteilen und Kakaobutter. Zolltariflich zählt sie deshalb zu den Zuckerwaren des Kapitels 17.

    Die ersten sechs Stellen dieser Codenummern beruhen auf dem weltweit gültigen Harmonisierten System (HS). Den systematischen Aufbau dieser Ziffern erläutert unsere Übersicht zum Unterschied zwischen HS-Code, KN und Zolltarifnummer.

    Grenzfälle

    Große Blöcke aus Kuvertüre mit einem Stückgewicht von mehr als zwei Kilogramm fallen nicht unter die Unterpositionen 1806 31 oder 1806 32. Für diese Großgebinde greift die Unterposition 1806 20. Bei solchen Lieferungen bestimmen die genauen Anteile an Kakaobutter, Milchfett und Zucker den weiteren Prüfweg.

    Schokoladenfiguren wie Osterhasen, Pralinen oder lose Tropfen bis zwei Kilogramm zählen zollrechtlich nicht als Tafeln oder Riegel. Für diese Waren gilt die Unterposition 1806 90. Gewerbliche Händler auf Verkaufsplattformen sollten bei Saisonartikeln genau auf diese Abgrenzung achten.

    Ganze Nüsse oder getrocknete Früchte gelten nicht als Füllung, wenn sie lediglich in die Masse eingerührt sind. Bei mehrschichtigen Tafeln entscheidet ein Querschnitt: Ein separater Kern aus Waffel, Keks oder Creme macht das Produkt zur gefüllten Schokolade.

    Besondere Vorsicht gilt bei gemischten Sortimentspackungen. Liegen weiße Tafeln und dunkle gefüllte Riegel im selben Geschenkkarton, müssen gewerbliche Importeure die Positionen in der Zollanmeldung getrennt deklarieren.

    Auf der Zollinhaltserklärung

    Auf den Postformularen CN22 und CN23 reicht die einfache Bezeichnung Schokolade nicht aus. Die Postgesellschaften und Zollbehörden verlangen eine genaue Angabe zur Beschaffenheit, um Verzögerungen bei der Abfertigung zu verhindern. Das Formular CN22 nutzen Sie für Sendungen bis 300 Sonderziehungsrechte, was etwa 350 Euro entspricht. Für schwerere Pakete oder höhere Warenwerte verwenden Sie die Zollinhaltserklärung CN23.

    Die folgende Tabelle zeigt eindeutige Warenbezeichnungen für Ihre Begleitpapiere:

    Muster-Warenbeschreibung Passender Kandidat
    Tafelschokolade, Zartbitter, ungefüllt, ohne Früchte, Nüsse oder Getreide 1806 32 90
    Vollmilchschokolade in Tafelform, ganze Haselnüsse gleichmäßig verteilt, ungefüllt 1806 32 10
    Schokoladentafel mit Vollmilchhülle und Marzipankern, gefüllt 1806 31 00
    Weiße Schokolade in Riegelform, ohne Kakaomasse oder Kakaopulver 1704 90 30

    Tragen Sie in den Dokumenten stets den tatsächlichen Verkaufswert, das exakte Nettogewicht und das Ursprungsland ein. Gewerbliche Verkäufer auf Plattformen wie Etsy, eBay, Shopify oder Amazon dürfen Verkäufe niemals als Geschenk deklarieren. Private Besteller sollten sich bei Unklarheiten die genaue Zusammensetzung vom Absender bestätigen lassen. Weitere Vorgaben zu den Begleitpapieren finden Sie in unserem Leitfaden über die Zollpapieren für Pakete außerhalb der EU.

    Wann die Nummer verbindlich ist

    Die Angaben auf dieser Website dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Tarifierung dar. Verbindliche Sicherheit bietet ausschließlich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der Zollverwaltung. Gewerbliche Händler beantragen diesen Bescheid elektronisch über das Zoll-Portal und benötigen dafür eine EORI-Nummer als Kennzeichen für Wirtschaftsbeteiligte.

    Für die Einfuhranmeldung in Deutschland verlangt der Zoll eine elfstellige Codenummer. Sie ergänzt die achtstellige Warennummer der Kombinierten Nomenklatur um nationale Kennziffern. Für die Ausfuhr aus der EU genügt im Regelfall die achtstellige Nummer.

    Im Elektronischen Zolltarif (EZT-online) finden Sie zudem die Maßnahmen des Integrierten Tarifs der Europäischen Union (TARIC). Bei kakaohaltigen Waren können je nach Anteil an Milchfett oder Zucker zusätzliche Agrarabgaben anfallen. Bei jeder Einfuhr nach Deutschland wird zudem die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) berechnet. Wie sich Zollsätze, Steuern und Auslagenpauschalen der Paketdienste unterscheiden, zeigt unser Leitfaden über Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Zustellergebühren. Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal und keine Zollbehörde.

    Schritt für Schritt

    1. Rezeptur beschaffen

      Fordern Sie Zutatenliste und Rezepturdaten mit genauen Gewichtsanteilen beim Hersteller oder Händler an.

    2. Aufbau und Gewicht dokumentieren

      Notieren Sie Form, Einzelgewicht und Gebindegewicht. Halten Sie fest, ob ein separater Kern vorhanden ist.

    3. Kandidaten abgleichen

      Vergleichen Sie die Merkmale mit dem Finder und anschließend mit dem vollständigen Wortlaut im Elektronischen Zolltarif.

    4. Warenbeschreibung übernehmen

      Verwenden Sie eine konkrete, übereinstimmende Beschreibung auf Rechnung, Versandpapieren und in den Sendungsdaten.

    Häufige Fragen

    Kann ich die Nummer meines ausländischen Lieferanten übernehmen?

    Nutzen Sie die Angabe des Lieferanten als ersten Anhaltspunkt. Prüfen Sie anhand von Rezeptur und Schichtaufbau, ob die Ware tatsächlich der europäischen Einordnung entspricht. Für eine deutsche Einfuhrzollanmeldung müssen Sie die achtstellige Warennummer zudem zu einer elfstelligen Codenummer im Elektronischen Zolltarif ergänzen.

    Muss ich bei einer Rezepturänderung erneut prüfen?

    Ja. Neue Füllungen, ein geänderter Kakaogehalt oder ausgetauschte Zutaten können die zolltarifliche Position verschieben. Selbst wenn der achtstellige Code unverändert bleibt, beeinflussen veränderte Anteile von Milchfett oder Zucker die genauen Einfuhrabgaben im Agrarbereich.

    Reicht ein Produktfoto für die Einreihung?

    Ein Foto zeigt lediglich die äußere Form und bei Schnittbildern die Verteilung der Zutaten. Für eine belastbare Zollerklärung fehlen damit aber die genauen Gewichtsanteile von Kakaomasse, Kakaobutter und Zucker. Ergänzen Sie Bildnachweise daher immer durch das technische Produktdatenblatt des Herstellers.

    Weiterlesen

    Quellen

    1. Amtsblatt C 119/29.
    2. Zoll online - Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer
    3. EU-Zolltarif (TARIC) - Taxation and Customs Union - Europäische Kommission

    Stand: 18. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.

    Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.