4 Versand und Ausfuhr
Wann eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist
Prüfen Sie Wert- und Gewichtsgrenzen Ihrer Ausfuhr, den Zugang zu IAA-Plus und die nötigen Nachweise. Mit Grenzfällen und Schritten für den Versand.

- Päckchen und Pakete in ein Drittland brauchen keine Ausfuhranmeldung, wenn die Waren nicht kommerziell sind oder kommerziell höchstens 1.000 EUR wert sind und keine Verbote oder Beschränkungen gelten.
- Kommerzielle Waren über 1.000 EUR melden Sie elektronisch an (ATLAS-Ausfuhr); bis 3.000 EUR ist unter bestimmten Bedingungen das einstufige Verfahren möglich.
- IAA Plus ist der Weg für Privatpersonen und kleine Versender, die Ausfuhranmeldung im Zoll-Portal abzugeben.
- Bei elektronischer Anmeldung ist der Ausgangsvermerk der steuerliche Ausfuhrnachweis, bei Postversand ohne elektronische Anmeldung kann es der Einlieferungsschein sein.
Ausfuhr-Check: Welche Papiere brauche ich?
Päckchen und Pakete in ein Drittland können Sie ohne Ausfuhranmeldung versenden, wenn die Waren nicht kommerziell sind oder kommerziell höchstens 1.000 EUR wert sind. Voraussetzung ist, dass weder eine Erstattung beantragt wird noch Verbote oder Beschränkungen gelten. Darüber ist eine elektronische Ausfuhranmeldung nötig. Prüfen Sie deshalb zuerst Ware und Gesamtwert, danach den passenden Verfahrensweg.
Wer das braucht
Eine Ausfuhranmeldung betrifft Waren, die Sie aus dem Zollgebiet der Europäischen Union in ein Drittland versenden. Für private Bestellungen nach Deutschland gelten diese Vorschriften nicht. Beim gewerblichen Handel liefert die elektronische Anmeldung mit dem Ausgangsvermerk den Nachweis für die steuerfreie Ausfuhrlieferung. Bei Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere sind die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Anmeldung laut Zoll in der Regel erfüllt.
Wertgrenzen
Laut Zoll gelten für Sendungen ohne Verbote und Beschränkungen folgende Grenzen (Stand: 15. Oktober 2026):
| Fall | Verfahren |
|---|---|
| Nicht kommerzielle Waren, oder kommerzielle Waren bis 1.000 EUR (Päckchen und Pakete); keine Erstattung | Keine Ausfuhranmeldung nötig |
| Kommerzielle Waren über 1.000 EUR | Elektronische Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr, für Private und kleine Versender über IAA Plus im Zoll-Portal |
| Kleinsendungen bis 3.000 EUR, ohne handelspolitische Maßnahmen, Verbote, Beschränkungen oder Embargo | Einstufiges Verfahren: Anmeldung direkt bei der Ausgangszollstelle |
| Bis 1.000 EUR beziehungsweise 1.000 kg Eigenmasse, ohne Verbote, Beschränkungen oder Erstattung | Im einstufigen Verfahren sogar mündlich bei der Ausgangszollstelle |
Über 3.000 EUR steht das einstufige Verfahren nicht zur Verfügung. Für die Wertgrenze ist laut Zoll der statistische Wert maßgeblich, also der Rechnungspreis. Eine Stückelung in Teilsendungen, um die Grenze zu unterschreiten, ist nicht zulässig.
Beschränkte Waren
Bei Verboten oder Beschränkungen, etwa einer Genehmigungspflicht oder einem Embargo, gelten die Erleichterungen bei den Wertgrenzen nicht. In solchen Fällen ist eine elektronische Anmeldung unabhängig vom Warenwert vorgesehen. Klären Sie Genehmigungen vor dem Versand mit der zuständigen Stelle.
Was Sie vorher bereitlegen
Halten Sie die Rechnung, eine genaue Warenbeschreibung, Stückzahl, Gewicht und die Empfängerdaten bereit. Klären Sie außerdem den Transportweg Ihres Paketdienstes oder Frachtführers.
Gewerbliche Versender sind Wirtschaftsbeteiligte und benötigen in der Regel eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number). Diese Kennnummer identifiziert Unternehmen im europäischen Zollsystem. Wie Sie die Registrierung vornehmen, erklärt die Anleitung zum EORI-Nummer beim Zoll beantragen.
Zugang zu IAA Plus
Die Internet-Ausfuhranmeldung Plus, kurz IAA Plus, ist der Weg für Privatpersonen und kleine Versender, die Ausfuhranmeldung im Zoll-Portal abzugeben. Den Zugang richten Sie im Zoll-Portal (zoll-portal.de) ein. Die Kurzanleitung des Zolls zu IAA Plus finden Sie unter den Quellen.
Die Schritte im Detail
ATLAS und IAA Plus
In Deutschland geben Sie die elektronische Ausfuhranmeldung über das IT-System ATLAS-Ausfuhr ab. ATLAS steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System. IAA Plus ist das Internetformular im Zoll-Portal, mit dem Sie Ihre Daten übermitteln.
Im einstufigen Verfahren melden Sie die Sendung direkt bei der Ausgangszollstelle an. Das ist laut Zoll bei Kleinsendungen bis 3.000 EUR statistischem Wert möglich, wenn keine handelspolitischen Maßnahmen, Verbote, Beschränkungen oder Embargos gelten.
Die Zollinhaltserklärung ist davon getrennt. Bei Postsendungen im Weltpostvertrag bringen Sie als Versender zusätzlich eine CN22 oder CN23 an, siehe Zollinhaltserklärung CN23. Dieser Versandschein ersetzt keine Ausfuhranmeldung.
Häufige Fehler
Teilen Sie eine Sendung nicht in Teilsendungen auf, um eine Wertgrenze zu unterschreiten. Das ist laut Zoll im einstufigen Verfahren nicht zulässig. Das gilt auch für Händler auf Plattformen wie Etsy, eBay, Shopify oder Amazon.
Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung von Begleitdokument und Ausgangsnachweis. Als Nachweis nennt § 9 UStDV bei elektronischer Anmeldung den Ausgangsvermerk. Bewahren Sie ihn auf.
Zolltarifnummern auf Zollzettel dienen der Orientierung bei Ihrer Vorbereitung. Verbindliche Sicherheit für die Einreihung Ihrer Ware erhalten Sie ausschließlich durch eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Zoll.
Danach
Referenznummer und Ausgangsvermerk
Mit der Überlassung der Ausfuhrsendung ins Ausfuhrverfahren erhalten Sie ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der Master Reference Number (MRN). Das ABD gibt es laut Zoll nur bei Paketen, nicht bei Päckchen und Briefsendungen. Als Ausgangszollstelle ist für Pakete der Deutschen Post immer DE003305 zu verwenden.
Die Bestätigung, dass der Gegenstand ausgeführt wurde, übermittelt die Ausfuhrzollstelle elektronisch. Sie heißt Ausgangsvermerk.
Nachweise für die Umsatzsteuer
Eine Ausfuhrlieferung im Sinne von § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist steuerfrei. Welche Belege Sie für den Nachweis aufbewahren, bestimmt die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
| Fall | Geeigneter Nachweis und Grundlage |
|---|---|
| Elektronische Ausfuhranmeldung | Ausgangsvermerk; § 9 und § 10 UStDV |
| Versendung per Post ohne elektronische Anmeldung | Einlieferungsschein für im Postverkehr beförderte Sendungen oder dessen Doppelstück; § 10 UStDV |
Fehlt Ihnen der Ausgangsvermerk oder haben Sie eine vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Zollamt.
Schritt für Schritt
- Anmeldepflicht prüfen
Prüfen Sie Art und Wert der Waren sowie mögliche Verbote und Beschränkungen, bevor Sie den Verfahrensweg wählen.
- Wert nicht stückeln
Teilen Sie eine Sendung nicht auf, um eine Wertgrenze zu unterschreiten. Das ist laut Zoll nicht zulässig.
- Portalzugang vorbereiten
Richten Sie Ihren Zugang zum Zoll-Portal ein, bevor Sie die Anmeldung abgeben.
- Anmeldung übermitteln
Öffnen Sie IAA Plus im Zoll-Portal und übermitteln Sie die Ausfuhranmeldung mit den Sendungsdaten.
- Ware bereitstellen
Stellen Sie die Ware bei der Ausgangszollstelle bereit; für Pakete der Deutschen Post ist das immer DE003305.
- Nachweise sichern
Speichern Sie die MRN, bei Paketen der Deutschen Post das Ausfuhrbegleitdokument und anschließend den Ausgangsvermerk.
Checkliste
- Rechnung und genaue Warenbeschreibung
- Wert, Gewicht, Menge und Empfängerdaten
- Prüfung möglicher Verbote und Beschränkungen
- Passendes Konto im Zoll-Portal
- Erforderliche Identifikationsdaten
- Ablage für Anmeldung und Ausgangsnachweis
Häufige Fragen
Gilt die Regel auch für ein Paket in die Schweiz?
Ja. Die Schweiz ist ein Drittland. Ob Sie anmelden müssen, hängt wie bei anderen Drittländern von Art und Wert der Waren ab. Hinweise zum Ziel finden Sie unter Paket in die Schweiz.
Bietet Zollzettel die Abfertigung an?
Nein. Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister. Sie geben die Anmeldung selbst im Zoll-Portal ab.
Brauche ich für ein Geschenkpaket an eine Privatperson eine Ausfuhranmeldung?
In der Regel nicht. Laut Zoll sind die Voraussetzungen bei Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere meist erfüllt: nicht kommerziell, keine Erstattung, keine Verbote oder Beschränkungen.
Weiterlesen
Quellen
- Zoll: Sendungen in einen Nicht-EU-Staat, Verfahren
- Zoll: Warenausfuhr im einstufigen Verfahren
- Zoll: Kurzanleitung Internet-Ausfuhranmeldung Plus
- DHL: Zollinformationen für Ihren internationalen Paketversand
- UStDV § 10 Ausfuhrnachweis bei Versendung
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.