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Zollzettel

4 Versand und Ausfuhr

CN22 ausfüllen und von CN23 unterscheiden

Prüfen Sie, ob CN22 zu Ihrem Postprodukt passt, wann CN23 erforderlich ist und wie Sie Waren, Gewicht und Wert für den Versand ins Nicht-EU-Ausland angeben.

Stand: 15. Oktober 20263 Quellen

Kleines Päckchen mit leerem grünem Formular und transparenter Dokumententasche auf heller Unterlage.
Antwort in KürzeVersand
  • CN22 kommt für passende internationale Postprodukte bis 300 Sonderziehungsrechte infrage.
  • Bei DHL Paket International in Nicht-EU-Länder wird CN23 verwendet, auch bei niedrigem Warenwert.
  • Für gewöhnliche Warensendungen innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie keine Zollinhaltserklärung.
  • Private Geschenke und gewerbliche Verkäufe müssen Sie unterschiedlich kennzeichnen.

Ausfuhr-Check: Welche Papiere brauche ich?

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Im Zielland: Schweiz

Orientierung, keine Zollberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Zustellers und die Regeln des Ziellands.

Die Zollinhaltserklärung CN22 verwenden Sie für bestimmte internationale Postsendungen mit Wareninhalt bis zu einem Wert von 300 Sonderziehungsrechten. Sonderziehungsrechte sind eine internationale Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds. Laut DHL entspricht diese Obergrenze am 15. Oktober 2026 ungefähr 350 Euro, wobei der Umrechnungskurs schwankt. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Postprodukt, das für den grenzüberschreitenden Warenversand freigegeben ist. Eine wichtige Ausnahme gilt für DHL-Pakete in Nicht-EU-Länder, denn diese erfordern grundsätzlich das Formular CN23. Als nächsten Schritt prüfen Sie die Produktbedingungen Ihres Zustellers und bereiten die Warenangaben für das Versandlabel vor.

Wer das braucht

Das Formular CN22 betrifft private Absender und gewerbliche Händler, die Waren außerhalb der Europäischen Union verschicken. Bei privaten Bestellungen aus einem Drittland füllt dagegen der dortige Verkäufer die Zollerklärung aus. Wer als Händler auf Etsy, eBay, Shopify oder Amazon Waren ins Nicht-EU-Ausland versendet, muss Verkäufe immer wahrheitsgemäß deklarieren.

Für gewöhnliche Warensendungen innerhalb der Europäischen Union ist keine Zollinhaltserklärung erforderlich. Wenn Sie Waren in die Schweiz senden, finden Sie ergänzende Hinweise unter Pakete aus Deutschland in die Schweiz schicken.

Passende Sendungsarten und Betreiberregeln

Die Vorgaben richten sich nach dem internationalen Weltpostvertrag sowie den konkreten Produktbedingungen des jeweiligen Zustellers (Stand 15. Oktober 2026).

Betreiber und Postprodukt Internationaler Rahmen Formular und Produktbedingung
DHL Päckchen mit Waren bis 300 Sonderziehungsrechte Postalischer Versand im Weltpostnetz CN22
DHL Päckchen über 300 Sonderziehungsrechte Postalischer Versand im Weltpostnetz Nur mit Online-Frankierung; die CN23 wird dabei automatisch erstellt
DHL Paket in Nicht-EU-Länder Postalischer Export CN23, auch unterhalb der CN22-Wertgrenze
Kurier- und Expressdienste, etwa UPS oder FedEx Eigenes Kuriernetz Dokumente nach den Vorgaben des Anbieters

Was Sie vorher bereitlegen

Halten Sie für die Erklärung die Inhaltsbeschreibung, Stückzahl, das Nettogewicht und den Warenwert bereit. Das Nettogewicht bezeichnet das reine Gewicht der Ware ohne Verpackungsmaterial. Geben Sie alle Beträge mit der passenden Währung an, meist Euro oder die Währung des Ziellandes.

Bei gewerblichen Sendungen verlangen Zusteller teils zusätzliche Angaben. Bei DHL Geschäftskunden ist seit dem 15. Februar 2024 die achtstellige Zolltarifnummer in den Sendungsdaten für DHL Paket International in die Schweiz und für DHL Europaket Pflicht. Das Harmonisierte System (HS) ordnet Waren weltweit sechsstellige Nummern zu, während die europäische Kombinierte Nomenklatur (KN) diese auf acht Stellen erweitert. Für rein private CN22-Sendungen ist eine allgemeine Pflicht zur Zolltarifnummer nicht belegt.

Zolltarifnummern auf dieser Website dienen ausschließlich der Orientierung. Rechtliche Gewissheit verschafft Ihnen nur eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Zoll; den amtlichen Zolltarif finden Sie im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online).

Die Schritte im Detail

Wählen Sie auf dem Formular den tatsächlichen Grund für die Ausfuhr aus. Verkäufe über Online-Marktplätze müssen Sie als Handelsware kennzeichnen, selbst bei geringem Warenwert. Das Feld für Geschenke ist ausschließlich privaten Sendungen ohne Bezahlung vorbehalten. Beschreiben Sie die Artikel konkret nach Art und Material, beispielsweise „cotton T-shirt“ anstelle von „clothes“.

Mehrere Waren getrennt angeben

Tragen Sie unterschiedliche Artikel immer in getrennten Zeilen ein. Zu jeder Position gehören die genaue Bezeichnung, die Stückzahl, das jeweilige Nettogewicht und der Einzelwert. Ergänzen Sie für jede Position die Angaben, die Ihr Zusteller zusätzlich verlangt, etwa Ursprungsland und Zolltarifnummer. Vermeiden Sie pauschale Sammelbegriffe wie „Zubehör“, „Dekoration“ oder „Muster“. Reichen die Zeilen auf dem Formular nicht aus, erkundigen Sie sich beim Betreiber nach dem passenden Versandverfahren.

CN23 statt CN22 verwenden

Übersteigt der Warenwert 300 Sonderziehungsrechte, reicht das Formular CN22 bei DHL Päckchen nicht mehr aus. Dann ist nur die Online-Frankierung möglich, bei der die CN23 automatisch erstellt wird (Stand 15. Oktober 2026). Für ein DHL Paket International in Nicht-EU-Länder ist CN23 generell vorgesehen, unabhängig vom Warenwert. Details dazu erläutert die Anleitung CN23 für ein Auslandspaket ausfüllen.

Prüfen Sie zudem getrennt die Pflicht zur elektronischen Ausfuhranmeldung. Bei kommerziellen Waren über 1.000 Euro ist die Ausfuhr elektronisch über ATLAS-Ausfuhr anzumelden. Die Formulare CN22 und CN23 ersetzen diese elektronische Ausfuhranmeldung nicht.

Häufige Fehler

Ein typischer Fehler im Online-Handel ist die Deklaration gewerblicher Verkäufe als Geschenk. Sendungen über Plattformen wie Etsy oder eBay sind Verkäufe und keine Geschenke.

Häufig sind auch Warenbeschreibungen zu allgemein gefasst. Begriffe wie „Kleidung“ oder „Ersatzteil“ sind zu ungenau.

Ein weiterer Fehler besteht darin, das Formular ausschließlich anhand des Warenwerts auszuwählen. Bei einem DHL Paket in Nicht-EU-Länder ist laut DHL stets die CN23 vorgesehen.

Danach

Bei der Online-Frankierung erfasst der Versanddienstleister Ihre Zolldaten digital und druckt die Zolldokumente direkt mit aus. Bringen Sie die ausgefüllte Zollinhaltserklärung gut sichtbar außen auf dem Paket an, am besten in einer transparenten Hülle.

Aktuelle Formularfassung und PDF

Eine aktuelle Fassung der Zollinhaltserklärung CN22 als PDF erhalten Sie über die offiziellen Portale Ihres Postdienstleisters.

Bemerken Sie vor dem Versand einen inhaltlichen Fehler, korrigieren Sie die Daten direkt im Versandportal.

Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister.

Schritt für Schritt

  1. Postprodukt prüfen

    Prüfen Sie beim Betreiber, ob das gewählte Produkt Waren zulässt und CN22 verwendet.

  2. Sendungszweck markieren

    Wählen Sie das passende Feld, etwa „Handelsware“, „Geschenk“, „Warenmuster“ oder „Warenrücksendung“.

  3. Inhalt beschreiben

    Tragen Sie jede Warenart mit einer konkreten Beschreibung und der jeweiligen Stückzahl ein.

  4. Gewicht und Wert eintragen

    Geben Sie je Warenposition das Nettogewicht sowie den tatsächlichen Wert mit Währung an.

  5. Handelsangaben ergänzen

    Ergänzen Sie bei gewerblichen Waren die Angaben, die Ihr Zusteller zusätzlich verlangt, etwa die Zolltarifnummer.

  6. Erklärung bestätigen

    Kontrollieren Sie alle Angaben und versehen Sie das Formular mit Datum und Unterschrift.

  7. Unterlagen außen anbringen

    Bringen Sie die Zollinhaltserklärung gut sichtbar neben dem Adressetikett an.

Checkliste

  • Bestimmungsland und zugelassenes Postprodukt
  • Konkrete Warenbeschreibungen und Stückzahlen
  • Nettogewicht je Warenposition
  • Tatsächliche Warenwerte mit Währung
  • Bei Handelswaren die vom Zusteller verlangten Zusatzangaben, etwa Zolltarifnummer
  • Aktuelles Formular oder Zugang zur Online-Frankierung

Häufige Fragen

Füllt bei einer privaten Bestellung der Empfänger die CN22 aus?

Die Erklärung füllt grundsätzlich der Absender aus. Bestellen Sie Waren aus einem Nicht-EU-Land, liegt diese Aufgabe beim ausländischen Versender.

Ersetzt CN22 eine elektronische Ausfuhranmeldung?

Nein. Soweit eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich ist, kommt diese zusätzlich zur Zollinhaltserklärung hinzu.

Bestätigt die Unterschrift nur den Warenwert?

Nein. Pflichtangaben sind laut Zoll Wert und Inhalt der Sendung. Mit Ihrer Unterschrift stehen Sie für die Richtigkeit aller Angaben auf dem Formular ein.

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Quellen

  1. Zollinformationen für Ihren internationalen Paketversand | DHL
  2. DHL: Customs information for sending parcels internationally
  3. Zoll: Sendungen in einen Nicht-EU-Staat, Verfahren

Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.