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4 Versand und Ausfuhr

Paket in die Schweiz schicken: Papiere und Kosten für den Empfänger

Ein Paket in die Schweiz braucht eine Zollinhaltserklärung CN23, ein Päckchen eine CN22. Der Empfänger zahlt 8,1 % Mehrwertsteuer, Steuerbeträge bis 5 CHF entfallen. Was Händler zusätzlich beachten.

Stand: 15. Oktober 20267 Quellen

Ein verschlossenes Paket mit einer aufgeklebten Klarsichthülle für Versandpapiere steht auf einem Packtisch.
Antwort in KürzeVersand
  • Für ein DHL-Paket in die Schweiz füllen Sie eine Zollinhaltserklärung CN23 aus, für ein Päckchen bis rund 350 € Warenwert eine CN22.
  • In der Schweiz zahlt der Empfänger Mehrwertsteuer von 8,1 %, für Bücher und Lebensmittel 2,6 %; Steuerbeträge bis 5 CHF werden nicht erhoben.
  • Die 150-Franken-Grenze gilt nur für Reisende, nicht für Pakete; Geschenke von Privat an Privat sind bis 100 CHF abgabenfrei.
  • Gewerbliche Sendungen über 1.000 € brauchen eine elektronische Ausfuhranmeldung, und für die steuerfreie Ausfuhr bewahren Händler den Einlieferungsschein auf.

Ausfuhr-Check: Welche Papiere brauche ich?

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Im Zielland: Schweiz

Orientierung, keine Zollberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Zustellers und die Regeln des Ziellands.

Zollinhaltserklärung CN23 ausfüllen

ZollinhaltserklärungCN 23
1Art der Sendung
GeschenkDokumenteWarenmusterRücksendungangekreuztVerkaufSonstiges
2Genaue Beschreibung des Inhalts2 Kaffeebecher, Steinzeug, handbemalt
3Menge2 Stück
4Gewicht1,1 kg
5Wert (EUR)48,00
6Tarifnummer (HS)6912 00 23
7UrsprungslandDeutschland
8Datum und Unterschrift des Absenders15. Oktober 2026    A. Muster
Ausgefülltes Beispiel einer Zollinhaltserklärung CN23, Art der Sendung Verkauf.
  1. Hier „Verkauf“ ankreuzen. Die Ware wurde verkauft; es ist weder Geschenk noch Warenmuster.
  2. Beschreiben Sie den Inhalt konkret mit Art und Material. „Kleidung“ allein reicht nicht.
  3. Menge, Gewicht und Wert in der Währung des Kaufpreises.
  4. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind weltweit einheitlich (HS). Ob Ihr Zusteller sie verlangt, steht in seinen Bedingungen.
  5. Ursprungsland, Datum und Unterschrift des Absenders.

Die CN23 gilt für Sendungen über 300 SZR (rund 350 €). DHL Paket Nicht-EU; über 300 SZR nur Online-Frankierung. Euro-Wert schwankt mit SZR-Kurs; keine Erklärung bei EU-Zielen. Ab 1.000 € Warenwert kommt eine elektronische Ausfuhranmeldung dazu.

Die Schweiz gehört nicht zur EU. Jedes Paket dorthin ist deshalb eine Ausfuhr aus Deutschland und eine Einfuhr in die Schweiz. Für den Absender heißt das: eine Zollinhaltserklärung ausfüllen und die Ware genau beschreiben. Für den Empfänger heißt es: Mehrwertsteuer und eine Gebühr des Zustellers zahlen, wenn die Steuer über der Bagatellgrenze liegt.

Welche Papiere ins Paket gehören

Für Postsendungen in Länder außerhalb der EU verlangt der Weltpostvertrag eine Zollinhaltserklärung mit Angaben zu Wert und Inhalt. DHL unterscheidet zwei Vordrucke: Für ein DHL Paket in die Schweiz füllen Sie die CN23 aus und stecken sie in einer Hülle außen auf das Paket. Die kleinere CN22 gilt für Päckchen mit Waren bis 300 Sonderziehungsrechte, laut DHL rund 350 €. Der Eurobetrag schwankt mit dem Kurs.

Eine Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll brauchen Sie nur in bestimmten Fällen. Geschenke von Privat an Privat und gewerbliche Sendungen bis 1.000 € dürfen ohne Ausfuhranmeldung verschickt werden, solange keine Verbote, Beschränkungen oder Erstattungen im Spiel sind. Darüber geben Sie eine elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS ab, als kleiner Versender über die Internet-Ausfuhranmeldung Plus im Zoll-Portal.

Was der Empfänger in der Schweiz zahlt

In der Schweiz zahlt der Empfänger die Einfuhrsteuer, also die Mehrwertsteuer auf importierte Waren. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, für bestimmte Waren wie Nahrungsmittel, Bücher und Medikamente gilt der reduzierte Satz von 2,6 %. Die Steuer fällt unabhängig vom Wert der Sendung an, auch bei kostenlosen Sendungen.

Steuerbeträge bis 5 CHF erhebt die Schweizer Zollverwaltung BAZG nicht. Das entspricht beim Normalsatz einer Bemessungsgrundlage von 62 CHF, beim reduzierten Satz von 193 CHF. In die Bemessungsgrundlage zählen Warenwert, Versand, Verpackung, Versicherung und die Einfuhrabgaben. Der Zoll selbst richtet sich meist nach dem Gewicht und ist oft gering.

Für ihre Arbeit bei der Verzollung verlangen die Schweizerische Post und die Kurierfirmen eigene Gebühren. Darauf hat das BAZG keinen Einfluss.

Beschreibung und Zolltarifnummer

Der Schweizer Zoll muss anhand Ihrer Angaben erkennen, was im Paket ist. „Geschenk“, „Ware“ oder „Deko“ reichen nicht. Schreiben Sie Art, Material und Zweck: „Kaffeebecher, Steinzeug, handbemalt“. Die passende Zolltarifnummer finden Sie im Finder. Geschäftskunden von DHL müssen für DHL Paket International in die Schweiz seit Februar 2024 die achtstellige Nummer in den Sendungsdaten übermitteln.

Privat oder gewerblich

Ein Geschenk liegt nur vor, wenn eine Privatperson einer anderen etwas unentgeltlich schickt. Solche Geschenksendungen sind in der Schweiz bis 100 CHF je Sendung abgabenfrei, ausgenommen Tabak und Alkohol. Ersteigerte oder gekaufte Waren sind kein Geschenk.

Wer als Händler verkauft, liefert steuerfrei ins Ausland, muss die Ausfuhr aber nachweisen. Wurde keine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben, gilt bei Postsendungen der Einlieferungsschein als Versendungsbeleg. Bei einer Ausfuhranmeldung über ATLAS ist es der Ausgangsvermerk. Legen Sie jedem Verkauf eine Rechnung bei.

Was nicht ins Paket darf

Welche Waren in die Schweiz nicht oder nur mit Genehmigung eingeführt werden dürfen, regeln die Schweizer Behörden und die Bedingungen der Zusteller. Prüfen Sie bei Lebensmitteln, Pflanzen, Medikamenten, Alkohol und Tabak vor dem Versand die Hinweise des BAZG und Ihres Paketdienstes.

Schritt für Schritt

  1. Versandart wählen

    Für ein DHL-Paket brauchen Sie die CN23, für ein Päckchen bis rund 350 € Warenwert die CN22. Bei der Online-Frankierung erstellt DHL die CN23 automatisch aus Ihren Angaben.

  2. Inhalt genau beschreiben

    Nennen Sie jede Ware einzeln mit Material und Zweck, zum Beispiel „Kaffeebecher, Steinzeug“ statt „Geschirr“. Setzen Sie die Zolltarifnummer aus dem Finder dazu.

  3. Wert und Art der Sendung angeben

    Tragen Sie den tatsächlichen Verkaufspreis ein und kreuzen Sie bei einem Verkauf „Verkauf“ an. Geschenk ist nur, was eine Privatperson einer anderen unentgeltlich schickt.

  4. Rechnung beilegen

    Legen Sie bei Verkäufen eine Rechnung bei. Sie zeigt dem Schweizer Zoll den Preis und hilft dem Empfänger bei Rückfragen.

  5. Einlieferungsschein aufbewahren

    Händler heben den Einlieferungsschein der Post auf. Er dient als Nachweis für die steuerfreie Ausfuhr, wenn keine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben wurde.

Häufige Fragen

Wie viel Zoll zahlt der Empfänger in der Schweiz?

Schweizer Zölle richten sich meist nach dem Bruttogewicht und liegen laut BAZG häufig unter 1 Franken je Kilogramm. Zollabgaben bis 5 CHF werden nicht erhoben. Spürbarer ist meist die Mehrwertsteuer von 8,1 % und die Gebühr, die Post oder Kurierdienst für die Verzollung verlangt.

Gilt in der Schweiz eine Freigrenze von 150 Franken?

Nicht für Pakete. Die Wertfreigrenze von 150 Franken gilt nur für Waren, die Reisende selbst über die Grenze bringen. Für bestellte Waren, die per Post oder Kurier kommen, gelten andere Regeln: Steuerbeträge bis 5 CHF entfallen, darüber wird die Mehrwertsteuer ab dem ersten Franken berechnet.

Brauche ich die Zolltarifnummer auf der CN23?

Für Geschäftskunden verlangt DHL seit 15. Februar 2024 die achtstellige Zolltarifnummer in den Sendungsdaten für DHL Paket International in die Schweiz. Für private Zollinhaltserklärungen ist eine Pflicht nicht belegt, eine genaue Warenbeschreibung ist aber immer nötig.

Was kostet die Verzollung beim Empfänger?

Das legt nicht der Schweizer Zoll fest. Post und Kurierfirmen erheben eigene Taxen für ihre Leistungen bei der Verzollung, das BAZG hat darauf keinen Einfluss. Die aktuellen Beträge stehen bei der Schweizerischen Post oder beim Kurierdienst.

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Quellen

  1. BAZG: Empfangen von Briefen und Paketen
  2. BAZG: Einfuhrsteuer – Mehrwertsteuer auf Warenimporte
  3. BAZG: Wertfreigrenze bei der Einreise (150 Franken)
  4. Zoll: Sendungen in einen Nicht-EU-Staat – Verfahren
  5. DHL: Customs information (CN22 und CN23)
  6. DHL: Zusätzliche Sendungsdaten ab 15. Februar 2024 (Schweiz, Europaket)
  7. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 10 Versendungsnachweis

Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.

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