2 Einfuhr und Abgaben
AliExpress: Einfuhrabgaben und Zahlungsbelege prüfen
Prüfen Sie Zollgebühren bei AliExpress, bereits bezahlte Umsatzsteuer und Nachforderungen. Mit Dokumentencheck und passenden Wegen für Ihre Reklamation.

- Nutzt der Händler IOSS, ist die Umsatzsteuer für Sendungen bis 150 Euro Sachwert schon im Kaufpreis enthalten.
- Seit dem 1. Juli 2026 fällt bei entsprechenden Fernverkäufen bis 150 Euro zusätzlich ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition an.
- Eine Zustellerforderung kann Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eine gesonderte Servicegebühr enthalten.
- Vergleichen Sie Bestellung, Steuerzeile und Einfuhrbescheid, bevor Sie eine doppelte Steuerbelastung reklamieren.
Einfuhr-Rechner: Was kostet das Paket?
AliExpress-Zollgebühren können auch dann anfallen, wenn Sie beim Kauf bereits Umsatzsteuer bezahlt haben. Bei Sendungen bis 150 Euro Sachwert verhindert eine Abrechnung über IOSS im Onlineshop eine zweite Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll. Seit dem 1. Juli 2026 fällt bei solchen Fernverkäufen jedoch ein zusätzlicher Pauschalzoll an. Prüfen Sie deshalb den tatsächlichen Versandort, die Steuerzeile auf der Rechnung und die einzelnen Posten einer Nachforderung.
Was beim Empfang anfällt
Bei privaten Direktbestellungen aus China müssen Sie staatliche Abgaben und Entgelte des Paketdienstes unterscheiden. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer auf eingeführte Waren. Sie fällt grundsätzlich ab dem ersten Cent an und beträgt nach § 12 Umsatzsteuergesetz regulär 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent.
Daneben kann Zoll entstehen. Für Fernverkäufe bis 150 Euro Sachwert gelten seit dem 1. Juli 2026 pauschal 3 Euro je Warenposition. Oberhalb dieser Grenze wird nach dem regulären Tarif abgerechnet. Weitere Grundlagen erläutert die Seite zur Einfuhr von Waren aus China.
Die Deutsche Post (DHL) erhebt für die Verzollung eine Auslagepauschale von 7,50 Euro brutto. Sie entfällt bei Selbstverzollung im Binnenzollamt oder wenn keine Einfuhrabgaben anfallen. Dieses private Entgelt ist weder Zoll noch Steuer. Für andere Kurierdienste gibt es keine amtlichen Beträge; sie legen eigene Bedingungen fest.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Die frühere Zollfreigrenze von 150 Euro entfiel zum 1. Juli 2026 gemäß Verordnung (EU) 2026/382. Für die Abgabenberechnung zählt der Tag der Einfuhr, nicht das Bestelldatum. Die Grenze von 150 Euro bleibt dennoch für IOSS und den Pauschalzoll maßgeblich.
Die Übergangsregelung für den Pauschalzoll läuft zunächst bis zum 1. Juli 2028; eine Verlängerung bleibt möglich. Eine zusätzliche europäische Bearbeitungsgebühr ist zum Stand 15. Oktober 2026 noch nicht abschließend beschlossen. Planen Sie diese Gebühr daher noch nicht als feste Zahlungsforderung ein.
Wer kassiert und wie Sie bezahlen
Händler und Plattformen können die Mehrwertsteuer bereits beim Kauf über den Import One-Stop-Shop (IOSS) erheben. Dieses EU-Verfahren ermöglicht die Steuerabrechnung für geeignete Fernverkäufe bis 150 Euro Sachwert. Bei korrekter Anwendung entsteht beim Zoll keine zusätzliche EUSt. Die Zollanmeldung bleibt Pflicht, und der Pauschalzoll von 3 Euro je Position fällt trotzdem an.
Über 150 Euro Sachwert gilt IOSS nicht; Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden dann bei der Einfuhr erhoben. Eine Steuerzeile im Checkout ersetzt keinen Nachweis über bezahlte Einfuhrabgaben.
Der Zusteller kann verauslagte Abgaben an der Haustür oder über die eigene App verlangen. Der Zoll stellt Zahlungsaufforderungen nie per SMS, E-Mail oder Messenger zu und bittet nie, einem Link zu folgen. Öffnen Sie bei Zweifeln die Website des Paketdienstes und prüfen Sie die Sendungsnummer direkt in der Sendungsverfolgung.
Wenn das Paket beim Zoll liegt
Halten Sie bei Rückfragen Bestellbestätigung, Rechnung, Zahlungsnachweis und die Benachrichtigung zur Sendung bereit. Die Unterlagen sollten Warenbeschreibung, Kaufpreis und getrennt ausgewiesene Versandkosten nachvollziehbar belegen. Pakete lagert das Zollamt neun Tage, danach gehen sie an den Absender zurück; ab dem zehnten Tag fallen Lagerkosten von mindestens 5 Euro an.
Liegt bereits ein Einfuhrbescheid vor, vergleichen Sie dessen Warenangaben mit Ihrer Bestellung. Fragen Sie bei einer unklaren Berechnung nach, ob die vorab erhobene Steuer erfasst wurde. Auch bezahlte Abgaben machen verbotene oder beschränkte Artikel nicht automatisch einfuhrfähig.
Für Gewerbetreibende
Wenn Sie Waren für Ihren Handel auf Etsy, eBay, Shopify oder Amazon einkaufen, handeln Sie gewerblich. Für geschäftliche Zollvorgänge benötigen Wirtschaftsbeteiligte grundsätzlich eine Economic Operators' Registration and Identification (EORI), also eine amtliche Zollregistrierungsnummer. Die Beantragung beim Zoll ist kostenlos.
Übertragen Sie die private IOSS-Abrechnung nicht ungeprüft auf Ihren betrieblichen Einkauf. Betriebliche Importe erfordern eine eigenständige buchhalterische Erfassung. Für einen Vorsteuerabzug müssen die Einfuhrbelege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Klären Sie Zweifelsfälle mit einer Steuerberatung.
Verlangen Sie vom Verkäufer wahrheitsgemäße Angaben zu Warenwert und Warenbezeichnung. Gewerbliche Einkäufe dürfen nicht als private Geschenksendung deklariert werden. Auch eigenmächtig reduzierte Wertangaben des Händlers sind unzulässig.
EU-Lager und Direktversand unterscheiden
Wird bereits in die EU eingeführte Ware aus einem Lager innerhalb der Union versendet, entstehen Ihnen keine direkten Einfuhrzölle. Der Sitz des Verkäufers oder eine europäische Zwischenstation im Tracking beweist diesen Weg jedoch nicht. Prüfen Sie Versandbestätigung und tatsächlichen Absendeort gemeinsam.
Bei einem Direktversand aus China gelten die Zoll- und Steuervorschriften für Drittländer. Vergleichbare Abgrenzungen finden Sie bei Bestellungen über Temu. Entscheidend ist der tatsächliche Warenweg, nicht die Verkaufsplattform.
Mehrere Warenpositionen richtig zuordnen
Der Pauschalzoll von 3 Euro gilt je Position der Zollanmeldung. Artikel mit gleicher Tarifeinreihung und Warenbezeichnung (gegebenenfalls auch demselben Ursprung) bilden eine gemeinsame Position. Unterschiedliche Warenarten erzeugen getrennte Positionen, unabhängig von der Stückzahl. Getrennt versandte Pakete sind getrennte Sendungen und werden einzeln berechnet.
Der Sachwert umfasst den reinen Warenpreis ohne getrennt berechnete Transport- und Versicherungskosten. Tragen Sie Ihre Werte in den Einfuhr-Rechner oben ein. Das Werkzeug liefert eine Orientierung, stellt jedoch keine verbindliche Abgabenprognose dar.
Eine Zolltarifnummer auf Zollzettel dient ausschließlich Ihrer Orientierung. Rechtliche Sicherheit verschafft eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der Zollverwaltung. Den vollständigen Zolltarif finden Sie in der Datenbank EZT-Online.
Eine vermeintlich doppelte Steuerbelastung prüfen
Eine Nachforderung des Paketdienstes bedeutet nicht automatisch, dass die Steuer doppelt berechnet wurde. Die Forderung kann sich rein aus dem Pauschalzoll und dem Serviceentgelt des Beförderers zusammensetzen. Prüfen Sie deshalb zuerst die einzelnen Posten auf der Abrechnung.
Ob die Einfuhr tatsächlich als IOSS-Einfuhr angemeldet wurde, ergibt sich aus der Zollanmeldung. Die Steuerzeile in Ihrer Bestellübersicht belegt das nicht. Bitten Sie den Zusteller um eine Prüfung der elektronischen Zollanmeldung und eine nachvollziehbare Aufschlüsselung.
Dokumentencheck und Reklamationsweg
Sichern Sie alle Belege, bevor Sie einen Streitfall melden. Bestellnummer und Sendungsnummer müssen sich eindeutig zuordnen lassen.
| Dokument | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Bestellübersicht und Rechnung | Steuerzeile "MwSt." oder "VAT", Betrag und Bestellnummer | Screenshot und PDF-Rechnung speichern |
| Zahlungsnachweis | Tatsächlich abgebuchter Gesamtbetrag | Konto-, Kreditkarten- oder PayPal-Auszug sichern |
| Zustellerforderung | Zoll, EUSt und Serviceentgelt getrennt aufgeführt | Detaillierte Aufschlüsselung beim Paketdienst anfordern |
| Einfuhrbescheid | Angegebener Warenwert und angewendete Besteuerung | Festsetzungsfehler beim zuständigen Hauptzollamt rügen |
| Nachweis beider Zahlungen | Nachweis der Doppelzahlung für dieselbe Sendung | Erstattungsantrag bei AliExpress einreichen |
Richtet sich Ihr Einwand gegen einen behördlichen Zollbescheid, müssen Sie die dort genannte Frist und Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Eine Nachricht an AliExpress ersetzt keinen förmlichen Einspruch gegen einen behördlichen Bescheid. Das Einreichen der Nachweise führt nicht automatisch zu einer Erstattung.
Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister.
Schritt für Schritt
- Versandweg feststellen
Vergleichen Sie Versandangaben und Sendungsverfolgung. Klären Sie, ob die Ware aus einem EU-Lager oder direkt aus einem Nicht-EU-Land kommt.
- Steuerbeleg sichern
Speichern Sie Bestellübersicht, Rechnung und Zahlungsnachweis. Die Steuerzeile und die Bestellnummer müssen erkennbar sein.
- Nachforderung aufteilen
Lassen Sie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Zustellerentgelt getrennt ausweisen. Ordnen Sie die Forderung der richtigen Sendung zu.
- Zuständige Stelle anschreiben
Reklamieren Sie Abwicklungsfehler beim Zusteller, eine nachgewiesene Doppelzahlung bei AliExpress und eine fehlerhafte Festsetzung bei der zuständigen Zollstelle.
Häufige Fragen
Beweist eine Steuerzeile allein eine korrekte IOSS-Abwicklung?
Nein. Sie belegt zunächst die Abrechnung beim Kauf. Für die Einfuhr müssen die erforderlichen Angaben auch elektronisch korrekt übermittelt und zugeordnet werden.
Ist die Zustellergebühr eine weitere Steuer?
Nein. Sie ist ein privates Entgelt des Transportdienstleisters. Prüfen Sie diese Gebühr getrennt von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Darf der Verkäufer einen niedrigeren Warenwert angeben?
Nein. Der tatsächlich gezahlte Warenwert muss wahrheitsgemäß angegeben werden. Auch die Kennzeichnung eines Kaufs als Geschenk ist kein zulässiger Weg, Einfuhrabgaben zu vermeiden.
Weiterlesen
Quellen
- BZSt: Import-One-Stop-Shop
- Zoll: Internetbestellungen aus einem Nicht-EU-Staat
- Zoll: Post- und Kuriersendungen
- Zoll: Fragen und Antworten zu Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
- Zoll: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
- Verordnung (EU) 2026/382 des Rates: Wegfall der 150-Euro-Zollbefreiung, Zoll von 3 EUR
- DHL: Fragen zu Kosten bei der Einfuhr
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.