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Zollzettel

2 Einfuhr und Abgaben

Bestellungen aus Großbritannien nach Deutschland

Welche Einfuhrkosten bei Bestellungen aus Großbritannien entstehen, wann Zollvorteile greifen und warum Versandort, Ursprung und Nordirland wichtig sind.

Stand: 15. Oktober 20266 Quellen

Versandkarton mit Baumwollware und unbeschrifteten Rechnungsblättern auf einer hellen Fläche.
Antwort in KürzeEinfuhr
  • Bei Bestellungen aus England fallen grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll sowie Zustellerentgelte an.
  • Seit dem 1. Juli 2026 gilt für entsprechende Fernverkäufe bis 150 Euro Sachwert ein Pauschalzoll von 3 Euro je Position.
  • Das Handelsabkommen ermöglicht Zollvorteile nur bei erfüllten Ursprungsregeln und dem erforderlichen Nachweis.
  • Nordirland hat im Warenverkehr mit der EU Sonderregeln und muss bei Lieferungen nach Deutschland gesondert betrachtet werden.

Einfuhr-Rechner: Was kostet das Paket?

Einfuhr-RechnerWerkzeug
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6 Besonderes

Position: je Position der Zollanmeldung (gleiche Tarifeinreihung + Warenbezeichnung [+ Ursprung]); nicht je Paket, nicht je Stück. Der Rechner nimmt Ihre Zahl, er zählt nicht aus dem Warenkorb.

Ihre Abgaben, geschätzt

Zollwert (Sachwert + Versand)
65,00 €
Pauschalzoll (1 × 3 €)
3,00 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 % auf Zollwert + Zoll)
12,92 €
Gebühr des Zustellers (laut Zusteller)
nach Angabe

Gesamt
15,92 €
  • Bis 150 € Sachwert (ohne Versand): 3 € je Position der Zollanmeldung (gleiche Tarifeinreihung + Warenbezeichnung [+ Ursprung]); nicht je Paket, nicht je Stück.
  • Kommt die Einfuhrumsatzsteuer schon aus dem Shop (IOSS)? keine zusätzliche EUSt beim Zoll (Steuer im Preis); Zollanmeldung bleibt Pflicht; seit 1.7.2026 auch 3-€-Zoll.
  • Nicht eingerechnet: Bearbeitungsgebühr der Union, 2 € je Position/Item, unabhängig vom Warenwert, auch bei Sendungen > 150 €, nicht erstattungsfähig, geplant ab 1.11.2026. Stand: unklar: delegierter Rechtsakt C(2026) 6694 vom 21.9.2026, ABl.-Veröffentlichung am 15.10.2026 nicht belegt; zoll.de: 'nach jetzigem Stand', 'nicht abschließend beschlossen'.
So rechnet der Rechner (Stand prüfen)

Stand der Daten: 15.10.2026.

Zollgebühren bei Bestellungen aus England können trotz des Handelsabkommens mit der EU anfallen. In der Regel kommt zudem Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Ein Zollvorteil greift nur, wenn die Ware die Ursprungsregeln erfüllt und ein passender Nachweis vorliegt. Nordirland ist ein Sonderfall. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf den tatsächlichen Versandort, den Ursprung der Ware und die Angaben auf der Rechnung.

Was beim Empfang anfällt

Bei privaten Bestellungen aus Großbritannien müssen Sie staatliche Abgaben und Entgelte der Paketdienste unterscheiden. Das Vereinigte Königreich ist seit dem Brexit ein Drittland, auch England, Schottland und Wales. Eine Zollanmeldung ist für jede Sendung erforderlich, selbst wenn kein Zoll anfällt.

Neben dem Zoll wird die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben, die nach § 12 Umsatzsteuergesetz meist 19 Prozent beträgt. Für Fernverkäufe bis 150 Euro Sachwert gilt seit dem 1. Juli 2026 ein pauschaler Zoll. Über 150 Euro greift der reguläre Zollsatz des Zolltarifs, falls keine Vergünstigung zusteht. Der Sachwert umfasst den reinen Warenpreis ohne getrennt berechnete Versandkosten.

Die Deutsche Post (DHL) erhebt für die Verzollung eine Auslagepauschale von 7,50 Euro brutto; für andere Zusteller gibt es keine amtlichen Beträge. Solche Beträge fließen nicht an den Staat. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Zustellergebühren bei der Einfuhr.

Was sich seit Juli 2026 geändert hat

Die frühere Zollfreigrenze von 150 Euro fiel zum 1. Juli 2026 nach der Verordnung (EU) 2026/382 weg. Für entsprechende Fernverkäufe bis zu diesem Sachwert fallen seitdem pauschal 3 Euro je Position der Zollanmeldung an.

Eine Position entspricht nicht zwingend einem Paket oder Einzelstück. Mehrere Artikel bilden eine gemeinsame Position, wenn Tarifeinreihung und Warenbezeichnung (gegebenenfalls auch der Ursprung) übereinstimmen. Für die Abgaben zählt der Tag der Einfuhr und nicht das Kaufdatum.

Waren, für die eine Präferenzmaßnahme wie ein Abkommensvorteil angemeldet wird, fallen nicht unter den Pauschalzoll; das gilt nicht für Ware, die über IOSS verkauft wird. Für Verbraucher ist das in der Praxis komplex.

Geplant ist ab dem 1. November 2026 zusätzlich eine europäische Abfertigungspauschale ("Union Handling Fee") von 2 Euro je Position bei Fernverkäufen, unabhängig vom Warenwert. Nach dem Stand vom 15. Oktober 2026 ist sie noch nicht abschließend beschlossen; ob Zusteller sie weitergeben, ist offen.

Wer kassiert und wie Sie bezahlen

Händler können die Steuer direkt beim Kauf über das europäische Verfahren Import One-Stop-Shop (IOSS) abrechnen. Das gilt für Fernverkäufe mit einem Sachwert bis 150 Euro. Bei korrekter IOSS-Abrechnung zahlen Sie beim Zoll keine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer, der Pauschalzoll von 3 Euro je Position fällt jedoch trotzdem an.

Wird die Steuer nicht im Shop bezahlt, streckt der Paketdienst die Abgaben beim Zoll vor. Diese Beträge holt das Transportunternehmen bei der Zustellung oder über seine App ein. Bitten Sie den Zusteller stets um eine getrennte Auflistung von Zoll, Steuer und Servicegebühr.

Der Zoll stellt Zahlungsaufforderungen nie per SMS, E-Mail oder Messenger zu und bittet nie, einem Link zu folgen. Rufen Sie bei verdächtigen Nachrichten die Sendungsverfolgung des Paketdienstes eigenhändig im Browser auf.

Wenn das Paket beim Zoll liegt

Wenn die Sendung zur Zollstelle geleitet wird, benötigen Sie das Benachrichtigungsschreiben, die Rechnung und den Zahlungsnachweis. Aus den Belegen muss sich der vollständige Kaufpreis einschließlich Porto klar ergeben. Soll eine Zollpräferenz angemeldet werden, brauchen Sie dafür einen Ursprungsnachweis des Verkäufers; welche Form genügt, erfahren Sie beim Zoll. Pakete lagert das Zollamt neun Tage, danach gehen sie an den Absender zurück; ab dem zehnten Tag fallen Lagerkosten von mindestens 5 Euro an.

Prüfen Sie vor Ort oder in den Unterlagen, ob die gemeldeten Warenwerte mit Ihrer tatsächlichen Überweisung übereinstimmen. Reichen Sie fehlende Belege zügig nach, falls der Händler wichtige Rechnungsdaten versäumt hat. Eine britische Absenderadresse allein gilt rechtlich nicht als Nachweis für britisches Ursprungsgut.

Für Gewerbetreibende

Wer gewerblich Waren für Onlineshops wie Etsy, eBay, Shopify oder Amazon aus Großbritannien importiert, braucht als Wirtschaftsbeteiligter für Zollanmeldungen eine Economic Operators' Registration and Identification (EORI-Nummer). Diese amtliche Registrierungsnummer vergibt der Zoll auf Antrag kostenlos. Hinweise zur Beantragung finden Sie auf unserer Seite zur EORI-Nummer.

Heben Sie die Zollbelege sorgfältig für die Buchhaltung auf. Die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer kann ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehen. Bei unklaren Steuerfragen hilft ein Steuerberater.

Geschäftliche Warensendungen dürfen niemals als private Geschenke deklariert werden. Auch unvollständige oder künstlich reduzierte Wertangaben sind unzulässig.

Besonderheiten bei Großbritannien

Großbritannien (Great Britain) umfasst England, Schottland und Wales; Nordirland gehört zum Vereinigten Königreich, hat aber Sonderregeln im Warenverkehr mit der EU. Für Bestellungen nach Deutschland ist diese Unterscheidung wichtig. Der Sitz des Onlineshops allein sagt außerdem nicht, woher die Ware tatsächlich versendet wird.

Versandort Ursprung und Nachweis Einordnung für die Einfuhr
England, Schottland oder Wales Ware erfüllt die Ursprungsregeln; geeigneter Nachweis liegt vor Begünstigter Zollsatz nach dem Handelsabkommen kann infrage kommen
England, Schottland oder Wales Drittlandsware wird lediglich gelagert oder weitergesendet Keine Vergünstigung allein durch den britischen Versandort
England, Schottland oder Wales Ursprung oder Nachweis bleibt ungeklärt Zollvorteil nicht als gesichert einplanen
Nordirland Sonderregeln im Warenverkehr mit der EU Behandlung vor dem Kauf beim Händler und beim Zoll erfragen

Warum trotz Handelsabkommen Abgaben entstehen

Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich betrifft Zollsätze. Es befreit Sie nicht von der nationalen Einfuhrumsatzsteuer und berührt auch keine Dienstleisterpauschalen.

Eine zollfreie Sendung führt in Deutschland daher trotzdem zu Einfuhrabgaben. Verwechseln Sie die zollrechtliche Befreiung von Zollsätzen nicht mit einer völligen Abgabenfreiheit an der Grenze.

Voraussetzungen für einen Präferenzzollsatz

Ein Präferenzzollsatz ist ein ermäßigter Zollsatz auf der Basis völkerrechtlicher Verträge. Damit ein britischer Artikel zollfrei nach Deutschland gelangen kann, muss er die vereinbarten Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Ein einfacher Weiterverkauf aus England reicht dafür nicht aus.

Welchen Ursprungsnachweis das Abkommen verlangt, klären Sie vor der Bestellung mit dem Verkäufer und im Zweifel beim Zoll. Eine bloße Werbeaussage des Shops ersetzt keinen Nachweis.

Versandort und Warenursprung unterscheiden

Ein Versand aus einem englischen Lager verleiht ausländischer Ware keinen britischen Ursprung. Wird Ware aus Asien oder den USA über ein Lagerhaus in London weitergeleitet, behält sie ihren bisherigen Ursprung; eine Vergünstigung nach dem Handelsabkommen entsteht dadurch nicht.

Zur Tarifeinreihung hilft unsere Seite Zolltarifnummer finden und richtig verwenden. Angaben auf Zollzettel bieten Ihnen eine erste Orientierung. Rechtliche Sicherheit verschafft eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Zoll, während der Elektronische Zolltarif (EZT-Online) den vollständigen Zolltarif abbildet.

Einfuhrumsatzsteuer bleibt grundsätzlich relevant

Die Einfuhrumsatzsteuer fällt bei fast jeder Wareneinfuhr aus einem Drittland an. Nach § 12 Umsatzsteuergesetz beträgt der reguläre Steuersatz 19 Prozent, während für bestimmte Waren wie Bücher oder ausgewählte Lebensmittel ein ermäßigter Satz von 7 Prozent gilt.

Die steuerliche Bemessungsgrundlage umfasst den Zollwert zuzüglich des Zolls, eventueller Verbrauchsteuern und der Frachtkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Weitere Erläuterungen bietet der Leitfaden Einfuhrumsatzsteuer verstehen und berechnen. Allein aus dem reinen Kaufpreis können Sie die Endsumme daher nicht verlässlich ableiten.

Nordirland gesondert betrachten

Für Nordirland gelten im Warenverkehr mit der Europäischen Union Sonderregeln. Wie eine Sendung von Nordirland nach Deutschland zollrechtlich behandelt wird, nennen die amtlichen Quellen dieser Seite nicht; fragen Sie vor dem Kauf den Händler nach dem Versandort und den Zoll nach der Behandlung.

Prüfen Sie deshalb genau, ob das Paket tatsächlich aus Belfast oder aus einer Stadt in England losgeschickt wird. Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister.

Schritt für Schritt

  1. Tatsächlichen Versandort prüfen

    Klären Sie vor dem Kauf, ob die Sendung aus England, Schottland, Wales oder Nordirland kommt.

  2. Ursprung und Nachweis anfordern

    Fragen Sie den Händler, ob die Ware die Ursprungsregeln des Handelsabkommens erfüllt und welcher Nachweis vorliegt.

  3. Kostenbestandteile vergleichen

    Prüfen Sie Warenpreis, getrennte Versandkosten, Steuerzeile und mögliche Zustellerentgelte. Nutzen Sie den Rechner als Orientierung.

  4. Unterlagen sichern

    Speichern Sie Rechnung, Zahlungsnachweis und Ursprungsunterlagen. Vergleichen Sie diese später mit der Abgabenforderung.

Häufige Fragen

Kann ich bei einer Rücksendung Einfuhrabgaben zurückbekommen?

Dazu nennen die amtlichen Quellen dieser Seite keine allgemeine Regel; fragen Sie das zuständige Hauptzollamt und bewahren Sie Rechnung, Einfuhrbeleg und Rücksendenachweis auf. Die geplante Abfertigungspauschale von 2 Euro je Position wäre nach den bisherigen Angaben nicht erstattungsfähig.

Ist ein Kauf von einer Privatperson automatisch ein Geschenk?

Nein. Eine bezahlte Ware ist keine unentgeltliche Geschenksendung. Die Angabe "Geschenk" darf nicht verwendet werden, um einen Kauf anders darzustellen.

Entstehen bei Alkohol oder Tabak weitere Abgaben?

Ja. Zusätzlich zu möglichen Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer können Verbrauchsteuern entstehen. Diese zusätzlichen Steuern sind unabhängig vom Warenwert zu prüfen.

Weiterlesen

Quellen

  1. Zoll: Internetbestellungen aus einem Nicht-EU-Staat
  2. Zoll: Brexit
  3. Zoll: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
  4. Verordnung (EU) 2026/382 des Rates: Wegfall der 150-Euro-Zollbefreiung, Zoll von 3 EUR
  5. DHL: Fragen zu Kosten bei der Einfuhr
  6. GOV.UK: Goods sent from abroad, tax and duty

Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.