2 Einfuhr und Abgaben
Waren aus China nach Deutschland einführen
Zollgebühren für Waren aus China verstehen: Regeln seit Juli 2026, Steuern, Zustellerkosten und die nötigen Import-Unterlagen für Ihren kleinen Betrieb.

- Bei privaten Bestellungen aus China fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an, regulär 19 Prozent oder ermäßigt 7 Prozent.
- Seit dem 1. Juli 2026 gelten für entsprechende Fernverkäufe bis 150 Euro Sachwert pauschal 3 Euro Zoll je Warenposition.
- Zustellerentgelte sind private Gebühren und müssen getrennt von staatlichen Einfuhrabgaben geprüft werden.
- Gewerbliche Importeure brauchen als Wirtschaftsbeteiligte eine EORI-Nummer und prüfen, ob für ihre Ware Verbote oder Beschränkungen gelten.
Einfuhr-Rechner: Was kostet das Paket?
Die Zollgebühren für Waren aus China hängen von Warenart, Wert, Ursprung und Einfuhrverfahren ab. Bei privaten Bestellungen fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an, während gewerbliche Importe zusätzliche Dokumente erfordern. Für entsprechende Fernverkäufe bis 150 Euro Sachwert gelten seit Juli 2026 besondere Pauschalregeln. Prüfen Sie deshalb zuerst Rechnung, Warenbeschreibung und Lieferbedingungen, bevor Sie Ihre Gesamtkosten ermitteln.
Was beim Empfang anfällt
Unterscheiden Sie staatliche Einfuhrabgaben von den privaten Entgelten Ihres Transportdienstleisters. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die nationale Umsatzsteuer auf eingeführte Waren. Sie beträgt nach § 12 Umsatzsteuergesetz regulär 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent. Diese Steuer fällt grundsätzlich ab dem ersten Cent an.
Zusätzlich kann Zoll anfallen. Bei entsprechenden Fernverkäufen bis 150 Euro Sachwert gelten pauschal 3 Euro je Warenposition. Oberhalb dieser Grenze richtet sich der Zollsatz nach dem regulären Zolltarif.
Die Deutsche Post (DHL) erhebt für die Verzollung eine Auslagepauschale von 7,50 Euro brutto; sie entfällt bei Selbstverzollung im Binnenzollamt oder wenn keine Einfuhrabgaben anfallen. Für andere Paketdienste gibt es keine amtlichen Beträge. Solche Pauschalen sind privatrechtliche Entgelte des Paketdienstes. Lassen Sie jede Zahlungsaufforderung nach Zoll, EUSt und Dienstleistungsentgelt aufschlüsseln.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Laut Zoll entfiel die bisherige Zollfreigrenze für E-Commerce-Sendungen zum 1. Juli 2026. Für die Zollabfertigung ist der Einfuhrzeitpunkt maßgeblich. Das Bestelldatum spielt für die Berechnung keine Rolle. Die Wertgrenze von 150 Euro bleibt für das Pauschalverfahren weiterhin entscheidend.
Der Pauschalzoll von 3 Euro gilt je Position der Zollanmeldung. Artikel mit gleicher Tarifeinreihung und gleicher Warenbezeichnung (gegebenenfalls auch demselben Ursprung) bilden eine gemeinsame Position. Getrennt versandte Pakete sind getrennte Sendungen. Der Sachwert bezeichnet den reinen Warenpreis ohne getrennt berechnete Transport- und Versicherungskosten.
Eine zusätzliche europäische Bearbeitungsgebühr ist zum Stand 15. Oktober 2026 noch nicht abschließend beschlossen. Planen Sie diesen Betrag deshalb noch nicht als feste Forderung ein.
Wer kassiert und wie Sie bezahlen
Der Onlineshop kann die Umsatzsteuer bei geeigneten Fernverkäufen bis 150 Euro direkt über den Import One-Stop-Shop (IOSS) abrechnen. Bei korrekter Anwendung entsteht beim Zoll keine zusätzliche EUSt. Die Zollanmeldung bleibt Pflicht, und der Pauschalzoll von 3 Euro je Position fällt trotzdem an.
Rechnet der Händler die Steuer nicht beim Kauf ab, legt der Beförderer die Einfuhrabgaben in der Regel aus. Sie bezahlen den fälligen Betrag dann beim Zusteller oder direkt beim Zollamt. Hinweise zum Belegabgleich finden Sie unter AliExpress: Einfuhrabgaben und Zahlungsbelege prüfen.
Der Zoll stellt Zahlungsaufforderungen nie per SMS, E-Mail oder Messenger zu und bittet nie, einem Link zu folgen. Öffnen Sie bei verdächtigen Zahlungsaufforderungen die offizielle Website des Paketdienstes und prüfen Sie die Sendungsnummer manuell in der Sendungsverfolgung.
Wenn das Paket beim Zoll liegt
Halten Sie bei Rückfragen Rechnung, Bestellbestätigung, Zahlungsnachweis und die Benachrichtigung zur Sendung bereit. Aus diesen Unterlagen muss sich der vollständige Kaufpreis einschließlich Porto klar ergeben. Pakete lagert das Zollamt neun Tage, danach gehen sie an den Absender zurück; ab dem zehnten Tag fallen Lagerkosten von mindestens 5 Euro an.
Fehlen wichtige Angaben auf den Papieren, fordern Sie diese beim Verkäufer an. Eine ungenaue Bezeichnung wie Gadget lässt Funktion und Material des Artikels offen.
Für Gewerbetreibende
Einkäufe für Ihren Handel auf Etsy, eBay, Shopify oder Amazon gelten als gewerbliche Importe. Dafür benötigen Wirtschaftsbeteiligte eine Economic Operators' Registration and Identification (EORI), die amtliche Registrierungsnummer beim Zoll. Wie Sie diese Nummer kostenlos erhalten, erklärt die Seite EORI-Nummer beim Zoll beantragen.
Gezahlte EUSt kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend gemacht werden. Dies gilt nicht automatisch für jedes kleine Unternehmen. Bewahren Sie die amtlichen Zollbelege für Ihre Buchhaltung sorgfältig auf.
Prüfen Sie vor dem Einkauf, ob für Ihre Ware Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten gelten. Das ergibt sich aus der Codenummer im Zolltarif.
Besonderheiten bei China
Zwischen China und der Europäischen Union besteht kein Freihandelsabkommen. Für reguläre Einfuhren gelten deshalb grundsätzlich die Drittlandszollsätze des EU-Zolltarifs; bei Fernverkäufen bis 150 Euro Sachwert tritt an ihre Stelle der Pauschalzoll.
Versandland und Warenursprung können voneinander abweichen. Ein Paketversand aus China belegt allein noch nicht den zollrechtlichen Ursprung der enthaltenen Artikel. Dieser Unterschied fällt besonders bei handelspolitischen Maßnahmen ins Gewicht.
Angaben vom Verkäufer
Verlangen Sie eine Handelsrechnung mit vollständigen Angaben zu den Beteiligten, Stückzahlen, Einzelpreisen und der Währung. Die Warenbezeichnung muss Material und Funktion der Ware verständlich beschreiben.
Fordern Sie zusätzlich Nachweise zum Warenursprung, Frachtkosten und den vereinbarten Lieferbedingungen an. Eine vom chinesischen Händler vorgeschlagene Zolltarifnummer sollten Sie anhand der tatsächlichen Wareneigenschaften überprüfen.
Warenart und Ursprung bestimmen die Abgaben
Die Zolltarifnummer ordnet eine Ware im Zolltarif ein; verbindlich ist die Einreihung nur durch eine verbindliche Zolltarifauskunft. Ausschlaggebend sind die technischen Merkmale und Materialien des Produkts. Der Zollwert umfasst den Warenpreis zuzüglich der Transportkosten bis zur EU-Außengrenze. Bei Postsendungen wird das Porto vollständig einbezogen.
Die Bemessungsgrundlage der EUSt umfasst nach § 11 Umsatzsteuergesetz den Zollwert, den Zoll, etwaige Verbrauchsteuern sowie Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort. Nutzen Sie den Einfuhr-Rechner oben für eine rechnerische Orientierung.
Eine Zolltarifnummer auf Zollzettel dient ausschließlich Ihrer Orientierung. Rechtliche Sicherheit zur Einreihung bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der Zollverwaltung. Den vollständigen Tarif finden Sie in EZT-Online.
Zusätzliche handelspolitische Maßnahmen
Antidumpingzölle sind zusätzliche Abgaben zum Schutz vor preisverzerrten Einfuhren aus Drittländern. Ob für Ihre Ware Antidumping, Kontingente oder Zollaussetzungen gelten, ergibt sich aus der Codenummer im Zolltarif (EZT-Online).
Prüfen Sie die konkrete Ware und die geltende Maßnahme, bevor Sie bestellen. Eine grobe Sammelbezeichnung reicht dafür nicht aus.
Lieferbedingungen und Kostenverteilung
Lieferbedingungen legen vertraglich fest, welche Kosten für Transport und Abwicklung Käufer oder Verkäufer tragen. Sie ersetzen jedoch weder die Zollanmeldung noch die gesetzlichen Einfuhrvorschriften.
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wer eventuelle Einfuhrabgaben und Zustellerentgelte übernimmt. Der im Onlineshop angezeigte Betrag schließt für sich genommen nicht automatisch alle Einfuhrkosten ein.
Import-Unterlagenliste für kleine Betriebe
Stellen Sie die nötigen Dokumente möglichst vor dem Warenversand zusammen. Laut Zoll hängen erforderliche Nachweise von der jeweiligen Ware und dem Einfuhrfall ab.
| Unterlage | Darauf sollten Sie achten |
|---|---|
| EORI-Nummer | Registrierung Ihres Betriebs |
| Handelsrechnung | Beteiligte, Warenbeschreibung, Mengen, Preise und Währung |
| Packliste | Inhalt, Gewicht und Maße je Packstück |
| Ermittelte Zolltarifnummer | Übereinstimmung mit Material, Funktion und Ausführung |
| Weitere Nachweise | Je nach Ware, zum Beispiel bei Verboten, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten |
Warum eine pauschale Zolltabelle nicht genügt
Eine pauschale Zollsatz-Tabelle kann keine individuelle Tarifierung im Zolltarif ersetzen. Die folgende Übersicht nennt typische Prüfschritte für die einzelnen Kostenbereiche bei einem Import.
| Kostenbereich | Beispielhafter Prüfpunkt | Nicht dadurch abgedeckt |
|---|---|---|
| Regelzoll | Technisches Bauteil nach konkreter Ausführung einreihen | Zusatzmaßnahmen und Steuern |
| Zusatzmaßnahmen | Bei betroffenen Waren geltende Maßnahme prüfen | Regelzoll und EUSt |
| EUSt | Bemessungsgrundlage nach § 11 Umsatzsteuergesetz prüfen | Private Abfertigungsentgelte |
| Nebenkosten | Transportbedingungen und Zustellerabrechnung prüfen | Staatliche Abgaben |
Auch die Hinweise zu Bestellungen über Temu ersetzen diese Einzelprüfung im Einzelfall nicht. Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister.
Schritt für Schritt
- Warenbeschreibung anfordern
Lassen Sie sich Material, Funktion, Modell und Ursprung schriftlich bestätigen. Vergleichen Sie diese Angaben mit der Rechnung.
- Lieferumfang und Kosten klären
Prüfen Sie Warenpreis, Transport, Versicherung und Lieferbedingungen. Fragen Sie ausdrücklich, wer Einfuhrabgaben und Abfertigungsentgelte übernimmt.
- Tarif und Zusatzmaßnahmen prüfen
Prüfen Sie die Einreihung und mögliche Handelsschutzmaßnahmen im vollständigen Zolltarif. Nutzen Sie den Einfuhr-Rechner nur zur Orientierung.
- Belege zusammenstellen
Speichern Sie Rechnung, Zahlungsnachweis und Versandunterlagen. Ergänzen Sie bei gewerblichen Einfuhren die betrieblichen Import- und Produktunterlagen.
Häufige Fragen
Ist eine private Bestellung automatisch eine Geschenksendung?
Nein. Ein Kauf bleibt ein Kauf, auch wenn Sie die Ware ausschließlich privat verwenden. Eine Kennzeichnung als Geschenk oder ein bewusst zu niedriger Rechnungswert ist kein zulässiger Weg, Einfuhrabgaben zu vermeiden.
Sind Zollgebühren bei Temu und AliExpress unterschiedlich?
Die gesetzlichen Regeln hängen nicht vom Namen der Plattform ab. Unterschiede entstehen unter anderem durch Warenart, Versandweg, Steuerabrechnung beim Kauf und die Bedingungen des Zustellers.
Entfallen Produktanforderungen, wenn ich alle Abgaben bezahle?
Nein. Aus der Zolltarifnummer ergibt sich auch, ob Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten gelten. Die Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hebt sie nicht auf. Gewerbliche Händler prüfen das vor dem Einkauf.
Weiterlesen
Quellen
- Zoll, Pressemitteilung: Wegfall der Zollfreigrenze ab 1. Juli 2026
- Zoll: Internetbestellungen aus einem Nicht-EU-Staat
- Zoll: Notwendige Unterlagen für die Zollanmeldung
- Zoll: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
- Verordnung (EU) 2026/382 des Rates: Wegfall der 150-Euro-Zollbefreiung, Zoll von 3 EUR
- DHL: Fragen zu Kosten bei der Einfuhr
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.