2 Einfuhr und Abgaben
Zoll bei Temu: Was seit Juli 2026 für Ihre Bestellung gilt
Seit 1. Juli 2026 kostet eine Temu-Sendung bis 150 € Sachwert einen Pauschalzoll von 3 € je Warenposition, dazu kommt Einfuhrumsatzsteuer. Wer kassiert, was der Zusteller verlangt und was nicht erlaubt ist.

- Seit 1. Juli 2026 gibt es für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten keine Zollfreigrenze von 150 € mehr; maßgeblich ist der Tag der Einfuhr, nicht der Bestellung.
- Bis 150 € Sachwert fällt ein Pauschalzoll von 3 € je Position an, also je Warenart mit gleicher Tarifnummer und Bezeichnung, nicht je Paket und nicht je Stück.
- Dazu kommt Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro; rechnet der Händler über IOSS ab, ist sie schon im Preis, die 3 € fallen trotzdem an.
- Kassiert der Zusteller an der Tür, kann eine eigene Gebühr dazukommen; Zahlungsaufforderungen per SMS-Link sind ein Betrugsmerkmal.
Einfuhr-Rechner: Was kostet das Paket?
Gebühren der Zusteller
| Zusteller | Gebühr | Hinweis und Quelle |
|---|---|---|
| Deutsche Post / DHL (postalische Verzollung) | 7,50 € brutto | Entfällt bei: Selbstverzollung im Binnenzollamt; keine Einfuhrabgaben. Seite ohne Datum, am 15.10.2026 abgerufen. Übergangsregel: 2 Monate ab 1.7.2026 für Nicht-IOSS-Versender (Zahlung an der Haustür); Enddatum nicht angegeben. Quelle: DHL/Deutsche Post: Hilfe zu Einfuhrabgaben (Auslagepauschale); DHL/Deutsche Post: Änderungen ab 1.7.2026 / Einfuhrverzollung |
| andere Kurier-/Expressdienste | laut Zusteller | amtlich keine Beträge; laut zoll.de nur AGB des Dienstes Quelle: Zoll: Internetbestellungen (Privatpersonen) |
Wer bei Temu bestellt, zahlt seit dem 1. Juli 2026 fast immer Zoll. Die EU hat die alte Freigrenze für Sendungen bis 150 € gestrichen und durch einen festen Betrag ersetzt. Wie viel das ausmacht, hängt nicht vom Paket ab, sondern davon, wie viele verschiedene Warenarten darin stecken.
Was beim Empfang anfällt
Bei einer Sendung aus einem Nicht-EU-Staat können drei Beträge zusammenkommen. Erstens der Zoll: Bis 150 € Sachwert ist das seit Juli der Pauschalzoll von 3 € je Position, darüber der normale Zollsatz der Tarifnummer. Zweitens die Einfuhrumsatzsteuer, kurz EUSt, mit 19 % oder bei bestimmten Waren wie Büchern und Lebensmitteln 7 %. Sie wird seit 2021 ab dem ersten Euro erhoben. Drittens eine Gebühr des Zustellers, wenn er die Abgaben für Sie auslegt.
Der Sachwert ist der Preis der Ware ohne Versand und Versicherung, sofern diese getrennt auf der Rechnung stehen. Er entscheidet, ob die Pauschale gilt. Für die Einfuhrumsatzsteuer zählt dagegen mehr: Zollwert, Zoll und die Kosten der Beförderung bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Der Pauschalzoll erhöht also auch die Steuer.
Liegt der Sachwert über 150 €, entfällt die Pauschale. Dann berechnet der Zoll den normalen Zollsatz der jeweiligen Tarifnummer, und zwar vom Zollwert einschließlich Porto. Bei Kleidung, Schuhen oder Kunststoffwaren kann das deutlich mehr sein als 3 € je Position. Den Satz für Ihre Ware finden Sie im Zolltarifnummer-Finder.
Für Kaffee, Alkohol und Tabak gelten zusätzlich Verbrauchsteuern, unabhängig vom Wert der Sendung. Über IOSS lassen sich diese Waren nicht abrechnen.
Der Rechner oben ist auf eine typische Temu-Bestellung mit drei Warenarten voreingestellt. Tragen Sie Ihre eigenen Werte ein.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates. Sie hat die Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert gestrichen und für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 einen Zollsatz von 3 € festgelegt. Die Kommission prüft bis Dezember 2027, ob die Übergangsregel verlängert wird.
Die 3 € fallen je Position der Zollanmeldung an. Eine Position umfasst Waren mit derselben Tarifnummer und derselben Warenbezeichnung. Der Zoll nennt selbst ein Beispiel: Vier Paar Socken kosten einmal 3 €. Kommen ein Plüschtier und ein Ladekabel dazu, sind es 9 €. Die Pauschale gilt für alle Warenarten, auch für Parfüm.
Geplant ist außerdem eine Abfertigungspauschale der EU von 2 € je Position. Nach dem Stand vom 15. Oktober 2026 ist sie noch nicht abschließend beschlossen.
Wer kassiert und wie Sie bezahlen
Zuständig für die Zollanmeldung ist in erster Linie der Händler oder die Plattform, sonst der Beförderer. Nutzt der Händler das Verfahren IOSS, den Import-One-Stop-Shop, zahlen Sie Steuer und Pauschalzoll schon beim Kauf. Dann entsteht beim Zoll keine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer.
Ohne IOSS legt in der Regel der Zusteller die Abgaben aus und holt sie bei der Zustellung bei Ihnen ein. Die Deutsche Post nimmt dafür eine Auslagepauschale von 7,50 € brutto. Sie entfällt, wenn keine Einfuhrabgaben anfallen oder wenn Sie die Sendung selbst beim Zollamt verzollen. Andere Paketdienste regeln ihre Gebühren in ihren Geschäftsbedingungen, amtliche Beträge gibt es dafür nicht.
Der Zoll warnt vor gefälschten Forderungen. Der Zoll stellt Zahlungsaufforderungen nie per SMS oder E-Mail zu und bittet nie darum, einem Link zu folgen und Kartendaten einzugeben.
Wenn das Paket beim Zoll liegt
Fehlen Angaben zu Wert oder Inhalt, geht die Sendung zum Zollamt, und Sie bekommen eine Benachrichtigung der Post. Bringen Sie diese Benachrichtigung und einen Beleg mit, aus dem der vollständige Kaufpreis einschließlich Porto hervorgeht, etwa die Bestellbestätigung. Statt hinzugehen, können Sie die Sendung auch online über das Zoll-Portal anmelden oder die Annahme verweigern.
Pakete lagert das Zollamt neun Tage, danach gehen sie an den Absender zurück. Ab dem zehnten Tag kostet die Lagerung mindestens 5 €.
Für Gewerbetreibende
Wer für sein Geschäft bei Temu einkauft, braucht für eigene Zollanmeldungen eine EORI-Nummer. Die Einfuhrumsatzsteuer kann ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen. Für Kleinbeträge unter 10 € verzichtet der Zoll bei solchen Unternehmen sogar auf die Festsetzung, wenn nur Einfuhrumsatzsteuer anfällt.
Kreuzen Sie nie „Geschenk“ an und lassen Sie es auch nicht vom Verkäufer ankreuzen. Lieferungen von Unternehmen erkennt der Zoll nicht als Geschenksendung an.
Schritt für Schritt
- Warenarten zählen
Zählen Sie, wie viele verschiedene Warenarten im Paket sind. Vier Paar gleiche Socken sind eine Position, Socken, Plüschtier und Ladekabel sind drei.
- Sachwert prüfen
Addieren Sie die Warenpreise ohne Versand. Liegt der Sachwert über 150 €, gilt der normale Zollsatz der Tarifnummer statt der Pauschale.
- Bestellbestätigung lesen
Steht dort, dass Einfuhrabgaben schon berechnet wurden, sollte an der Tür nichts mehr anfallen. Fehlt der Hinweis, rechnen Sie mit einer Forderung des Zustellers.
- Forderungen nur im Original prüfen
Öffnen Sie die Sendungsverfolgung selbst in der App oder auf der Website des Zustellers. Folgen Sie keinem Link aus einer SMS oder E-Mail.
Häufige Fragen
Muss man bei Temu Zoll bezahlen?
Ja, seit 1. Juli 2026 für jede Sendung aus einem Nicht-EU-Staat, auch unter 150 €. Bis 150 € Sachwert sind es 3 € je Position. Wer zahlt, hängt davon ab, wie der Händler einführt: über IOSS zahlen Sie beim Kauf, sonst legt der Zusteller die Abgaben aus und holt sie bei Ihnen ein.
Gilt die Regel auch für Bestellungen von vor dem 1. Juli?
Ja. Der Zoll stellt auf den Zeitpunkt der Einfuhr ab. Eine Bestellung aus dem Juni, die erst im Juli in die EU kam, fiel bereits unter den Pauschalzoll.
Kann man den Zoll bei Temu umgehen?
Nicht legal. Ware, die aus einem Lager innerhalb der EU kommt, wird nicht eingeführt, deshalb fällt dort kein Einfuhrzoll an. Aufteilen spart nichts: Getrennt versandte Pakete sind getrennte Sendungen, und gleiche Waren in zwei Paketen kosten die Pauschale zweimal. Ein Kauf ist kein Geschenk: Lieferungen von Unternehmen werden nicht als Geschenksendung anerkannt, falsche Angaben sind unzulässig.
Was ist die Abfertigungspauschale von 2 €?
Die EU plant zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 2 € je Position, nach Angaben der Kommission ab 1. November 2026. Am 15. Oktober 2026 war sie noch nicht abschließend beschlossen. Nach den Erwägungen zum neuen Unionszollkodex soll nicht der Verbraucher ihr Schuldner sein; ob Zusteller sie weitergeben, ist offen.
Weiterlesen
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/382 des Rates: Wegfall der 150-Euro-Zollbefreiung, Zoll von 3 EUR
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/1022: Waren in Postsendungen, Begriff der Position
- Zoll: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
- Zoll, Pressemitteilung: Wegfall der Zollfreigrenze ab 1. Juli 2026
- Zoll: Internetbestellungen aus einem Nicht-EU-Staat
- DHL: Fragen zu Kosten bei der Einfuhr
- DHL: Fragen zur Einfuhrverzollung
- Europäische Kommission: Customs Guidance on EUR 3 customs duty
- Zoll: Betrugsversuche mit Schreiben, E-Mail oder SMS
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
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