2 Einfuhr und Abgaben
Pakete aus den USA nach Deutschland einführen
Welche Abgaben bei Paketen aus den USA anfallen, wie Dollarbeträge und Versandkosten zählen und was für Privatgeschenke und gewerbliche Einfuhren gilt.

- Bei Online-Bestellungen aus den USA fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an, sofern sie nicht bereits wirksam beim Kauf abgerechnet wurde.
- Seit dem 1. Juli 2026 gelten bei entsprechenden Fernverkäufen bis 150 Euro Sachwert pauschal 3 Euro Zoll je Position der Zollanmeldung.
- Echte Privatgeschenke bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis 45 Euro Gesamtwert je Sendung abgabenfrei.
- Serviceentgelte des Zustellers kommen gegebenenfalls getrennt von staatlichen Einfuhrabgaben hinzu; US-Zollregeln gelten nur für Einfuhren in die USA.
Einfuhr-Rechner: Was kostet das Paket?
Bei Paketen aus den USA nach Deutschland fallen meist Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren des Zustellers an. Je nach Warenwert und Sendungsinhalt kommt Zoll hinzu. Bezahlte Einkäufe gelten nicht als Geschenk, auch nicht bei gebrauchten Artikeln von Privatpersonen. Prüfen Sie vor der Zahlung die Rechnung, die Frachtkosten und die Ausweisung der Steuer.
Was beim Empfang anfällt
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die deutsche Umsatzsteuer auf Waren aus einem Drittland. Sie fällt bei Online-Bestellungen grundsätzlich ab dem ersten Euro an. Nach § 12 Umsatzsteuergesetz beträgt der Steuersatz regulär 19 Prozent, für begünstigte Waren wie Bücher 7 Prozent.
Zoll fällt getrennt von dieser Steuer an. Bei Fernverkäufen bis 150 Euro Sachwert gilt seit dem 1. Juli 2026 ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Position der Zollanmeldung. Über dieser Wertgrenze richtet sich die Abgabe nach dem regulären Zollsatz des Zolltarifs.
Diese Regeln gelten auch für private Einkäufe auf Plattformen wie Etsy, eBay, Shopify oder Amazon. Ein privater Verwendungszweck macht eine bezahlte Bestellung nicht zum Geschenk. Grundlagen zur behördlichen Berechnung finden Sie auch auf der Seite zur Einfuhr von Waren aus China.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Zum 1. Juli 2026 wurde die frühere Zollfreigrenze von 150 Euro nach Verordnung (EU) 2026/382 abgeschafft. Maßgeblich für die Abgaben ist der Tag der Einfuhr, nicht das Bestelldatum. Die Grenze von 150 Euro bestimmt aber weiterhin, ob der Pauschalzoll greift.
Die Pauschale von 3 Euro fällt pro Position der Zollanmeldung an. Waren mit derselben Tarifeinreihung und derselben Bezeichnung (gegebenenfalls auch demselben Ursprung) bilden eine gemeinsame Position. Wenn ein Paket verschiedene Artikelarten enthält, entstehen dadurch mehrere getrennte Zollpositionen.
Eine zusätzliche europäische Bearbeitungsgebühr war mit Stand 15. Oktober 2026 noch nicht abschließend beschlossen. Rechnen Sie diesen Betrag deshalb noch nicht als feste behördliche Forderung ein.
Wer kassiert und wie Sie bezahlen
Händler können die Einfuhrumsatzsteuer direkt beim Kauf über das europäische Verfahren Import One-Stop-Shop (IOSS) berechnen. Dieses System gilt für Fernverkäufe bis 150 Euro Sachwert. Rechnet der Shop die Steuer korrekt ab, erhebt der Zoll an der Grenze keine weitere EUSt. Die Zollanmeldung bleibt Pflicht, und der Pauschalzoll von 3 Euro je Position fällt trotzdem an.
Häufig legt das Transportunternehmen die fälligen Abgaben für Sie aus. Bei der Paketzustellung verlangt der Dienstleister das Geld zurück, gegebenenfalls zuzüglich eines eigenen Serviceentgelts. Vergleichen Sie solche Beträge stets anhand der Belege, ähnlich wie bei Steuerabrechnung und Nachforderungen bei AliExpress.
Der Zoll stellt Zahlungsaufforderungen nie per SMS, E-Mail oder Messenger zu und bittet nie, einem Link zu folgen. Forderungen des Zustellers prüfen Sie bei der Zustellung oder in dessen offizieller App. Verfolgen Sie unklare Pakete stets direkt auf der Website des Paketdienstes.
Wenn das Paket beim Zoll liegt
Liegt eine Sendung beim örtlichen Zollamt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Bringen Sie die Benachrichtigung, die Rechnung und den Zahlungsnachweis zur Abfertigung mit. Aus den Belegen muss sich der vollständige Kaufpreis einschließlich Porto klar ergeben.
Pakete lagert das Zollamt neun Tage, danach gehen sie an den Absender zurück. Ab dem zehnten Tag fallen Lagerkosten von mindestens 5 Euro an. Reagieren Sie daher zügig auf das Schreiben der Zollstelle.
Für Gewerbetreibende
Kaufen Sie Waren für Ihren Handel auf Etsy, eBay, Shopify oder Amazon, handelt es sich um gewerbliche Importe. Wirtschaftsbeteiligte benötigen für Zollanmeldungen in der Europäischen Union eine Economic Operators' Registration and Identification (EORI), eine amtliche Registrierungsnummer. Die Beantragung beim Zoll ist kostenlos.
Ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen kann die Einfuhrumsatzsteuer nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen. Klären Sie Fragen zur Verbuchung mit Ihrer Steuerberatung.
Gewerbliche Waren dürfen Sie keinesfalls als Geschenk deklarieren lassen. Verlangen Sie vom Händler in den USA, den tatsächlichen Warenwert und den genauen Inhalt wahrheitsgemäß anzugeben. Falschangaben können steuerstrafrechtliche Folgen haben.
Besonderheiten bei den USA
Bei Bestellungen aus den USA müssen Sie zwischen dem Versandland und dem Warenursprung unterscheiden. Das Versandland ist der Ort, an dem das Paket aufgegeben wurde. Der zollrechtliche Ursprung richtet sich dagegen nach dem Land, in dem die Ware vollständig hergestellt oder zuletzt wesentlich be- oder verarbeitet wurde. US-Regeln wie das ausgesetzte De-minimis oder US-Zölle betreffen Einfuhren in die USA, nicht Ihre Bestellung nach Deutschland.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die lokale US-Verkaufssteuer, die sogenannte Sales Tax. Wie eine ausgewiesene Sales Tax bei der deutschen Abgabenberechnung zu behandeln ist, nennen die amtlichen Quellen dieser Seite nicht; fragen Sie im Zweifel den Zoll. Bewahren Sie die detaillierte Rechnungskopie sorgfältig auf.
Zolltarifnummern auf Zollzettel dienen ausschließlich Ihrer Orientierung. Verbindliche Rechtssicherheit zur Einreihung erhalten Sie durch eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls. Den vollständigen Tarif finden Sie in EZT-Online.
Dollarbeträge mit dem amtlichen Kurs umrechnen
Liegt eine Rechnung in US-Dollar vor, rechnet der Zoll den Betrag in Euro um. Maßgeblich ist laut Zoll der Wechselkurs, der am Tag der Annahme der Zollanmeldung gilt. Der Wechselkurs Ihrer Bank oder Kreditkarte spielt für den Zollbescheid keine Rolle.
Speichern Sie den Rechnungsbeleg mit dem ausgewiesenen Dollarbetrag sowie den Zahlungsbeleg ab.
Versandkosten für die Berechnung zuordnen
Für die Berechnung müssen Sie Sachwert und Zollwert unterscheiden. Der Sachwert ist der reine Warenpreis ohne getrennt ausgewiesene Transport- oder Versicherungskosten. Er entscheidet darüber, ob die Grenze von 150 Euro für den Pauschalzoll eingehalten wird.
Der Zollwert bildet die Rechengrundlage für den regulären Zoll. Bei Post- und Kuriersendungen rechnen die Behörden das Porto bis zur europäischen Grenze vollständig ein. Nach § 11 Umsatzsteuergesetz gehören zur Bemessungsgrundlage der EUSt zudem der Zollbetrag und die weiteren Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Union.
Echte Privatgeschenke abgrenzen
Pakete von Verwandten oder Bekannten aus den USA gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen als Geschenke. Die Sendung muss von einer Privatperson an eine andere Privatperson erfolgen, gelegentlich sein und ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen. Bis zu einem Gesamtwert von 45 Euro je Sendung bleibt ein echtes Privatgeschenk abgabenfrei.
Sobald ein gewerblicher Verkäufer beteiligt ist, liegt keine begünstigte Geschenksendung vor. Über 45 Euro entfällt die Befreiung. Für Waren in Sendungen von Privatperson an Privatperson gilt nach der Kombinierten Nomenklatur 2026 ein Pauschalzollsatz von 2,5 Prozent des Wertes, wenn der Sachwert je Sendung höchstens 700 Euro beträgt; für Waren mit dem Zollsatz „frei“ gilt er nicht. Ob bei Geschenken zwischen 45 und 150 Euro zusätzlich der 3-Euro-Pauschalzoll greift, ist amtlich nicht ausdrücklich geklärt.
Zustellergebühren getrennt prüfen
Die Deutsche Post (DHL) erhebt für die Verzollung eine Auslagepauschale von 7,50 Euro brutto. Sie entfällt bei Selbstverzollung im Binnenzollamt oder wenn keine Einfuhrabgaben anfallen. Diese Gebühr ist keine behördliche Abgabe.
Andere Paket- und Expressdienste wie FedEx oder UPS können eine eigene Servicepauschale nach ihren Geschäftsbedingungen verlangen; amtliche Beträge gibt es dafür nicht. Prüfen Sie Abrechnungen daher immer getrennt nach den echten Zollabgaben und dem Entgelt des Paketdienstes.
Drei Szenarien mit Belegprüfung vergleichen
Die folgenden Beispiele veranschaulichen typische Prüfschritte bei der Einfuhr. Eine Schätzung der Kosten liefert der Einfuhr-Rechner auf dieser Seite.
| Szenario | Vorgegebene Werte | Abgabenprüfung | Umrechnung dokumentieren |
|---|---|---|---|
| Privater Online-Kauf | Sachwert unter 150 Euro, Fracht getrennt, Sales Tax gesondert | Pauschalzoll nach Positionen, EUSt und Zustellerentgelt getrennt prüfen | Dollarrechnung und amtlichen Kurs am Anmeldetag ablegen |
| Echtes Privatgeschenk | Sachwert 40 Euro, gelegentlich und unentgeltlich | Unter den Geschenkbedingungen fallen keine Einfuhrabgaben an | Bei Dollarangabe amtlichen Kursnachweis für den Grenzwert sichern |
| Gewerbliche Einfuhr | Sachwert über 150 Euro, Fracht getrennt ausgewiesen | Regulären Zollsatz, EUSt und betriebliche Belege prüfen | Dollarbeträge und amtlichen Wechselkurs zur Einfuhrakte nehmen |
Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister.
Schritt für Schritt
- Sendungsart bestimmen
Unterscheiden Sie privaten Einkauf, echtes Privatgeschenk und Wareneinkauf für Ihr Unternehmen.
- Dollarbeträge belegen
Sichern Sie Rechnung und Zahlungsnachweis mit Warenpreis, Sales Tax und getrennten Versandkosten.
- Umrechnung dokumentieren
Halten Sie den maßgeblichen amtlichen Umrechnungskurs und den Tag der Annahme der Zollanmeldung fest.
- Forderung aufschlüsseln
Vergleichen Sie bereits bezahlte Steuer, Einfuhrabgaben und das gesonderte Zustellerentgelt.
Häufige Fragen
Gilt die US-Grenze von 800 Dollar auch für Pakete nach Deutschland?
Nein. Das US-De-minimis und die US-Zölle betreffen Einfuhren in die USA. Für ein Paket aus den USA nach Deutschland gelten die EU-Regeln: Einfuhrumsatzsteuer und Zoll nach deutschem und europäischem Recht, bis 150 Euro Sachwert bei Fernverkäufen 3 Euro je Position.
Ist ein privater eBay-Verkauf ein Geschenk?
Nein. Auch ein Kauf zwischen Privatpersonen ist entgeltlich und deshalb keine abgabenfreie private Geschenksendung.
Sind die geschätzten Einfuhrkosten verbindlich?
Nein. Die Berechnung liefert eine Orientierung. Die Einreihung in den Zolltarif, eventuelle Sonderabgaben und Bedingungen des Transportdienstleisters beeinflussen den genauen Zahlbetrag.
Weiterlesen
Quellen
- Zoll: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
- Zoll: Internetbestellungen aus einem Nicht-EU-Staat
- Zoll: Geschenksendungen
- Verordnung (EU) 2026/382 des Rates: Wegfall der 150-Euro-Zollbefreiung, Zoll von 3 EUR
- DHL: Fragen zu Kosten bei der Einfuhr
- DHL: Fragen zur Einfuhrverzollung
- Federal Register: Aussetzung der De-minimis-Ausnahme für Postsendungen (USA)
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.