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Ausfuhr-Check: Welche Unterlagen braucht Ihr Paket?
Prüfen Sie die Unterlagen für Ihr Auslandspaket in die Schweiz, nach Großbritannien, in die USA oder nach Norwegen: CN22 oder CN23, Ausfuhranmeldung, EORI und Ausfuhrnachweis.

- Der Ausfuhr-Check erstellt eine Unterlagenliste und übermittelt keine Anmeldung an den Zoll.
- Bei DHL genügt die CN22 für Päckchen mit Waren bis 300 Sonderziehungsrechte, das entspricht ungefähr 350 Euro; ein DHL Paket in Nicht-EU-Länder braucht die CN23.
- Kommerzielle Sendungen bis einschließlich 1.000 Euro brauchen unter bestimmten Voraussetzungen keine Ausfuhranmeldung; darüber ist sie elektronisch abzugeben.
- Seit dem 1. Oktober 2026 beantragen Unternehmen ihre EORI-Nummer grundsätzlich elektronisch über das Zoll-Portal.
Ausfuhr-Check: Welche Papiere brauche ich?
Der Ausfuhr-Check zeigt, welche Unterlagen Ihr Paket aus Deutschland voraussichtlich braucht, und nennt Eckdaten zum Zielland. Dafür geben Sie Zielland, Warenwert, Versandzweck und Versandart an. Besondere Waren können zusätzliche Pflichten auslösen. Prüfen Sie anschließend die Unterlagenliste und nutzen Sie bei Bedarf den amtlichen Zugang zur Anmeldung.
So funktioniert das Werkzeug
Wählen Sie zuerst das Zielland. Zur Auswahl stehen die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die USA und Norwegen. Für Ziele in der EU ist nach DHL keine Zollinhaltserklärung erforderlich; dafür bietet der Check keine Auswahl.
Tragen Sie danach den Warenwert ein und wählen Sie, ob Sie privat oder gewerblich versenden. Wählen Sie „Gewerblich“, wenn die Sendung zu kommerziellen Zwecken bestimmt ist, etwa beim Verkauf über Etsy, eBay, Shopify oder Amazon. Ein Verkauf ist kein Geschenk. Wählen Sie zuletzt Post / Paket oder Kurier.
Der Check läuft im Browser. Er zeigt zu jeder Unterlage, ob sie nötig ist, nicht nötig ist oder laut Zusteller geprüft werden muss, mit Begründung und Quelle. Gewicht, Beschreibung und Rechnung fragt er nicht ab.
| Unterlage | Was der Check anzeigt |
|---|---|
| Zollinhaltserklärung | Postversand: CN22 bis rund 350 Euro, darüber CN23; Kurier: Bedingungen des Dienstes prüfen |
| Handelsrechnung und Zolltarifnummer | Immer „Laut Zusteller prüfen“ |
| EORI-Nummer | Privat: nicht nötig; gewerblich: nötig bei elektronischer Ausfuhranmeldung, sonst prüfen |
| Ausfuhranmeldung (ATLAS) | Privat: nicht nötig; gewerblich: über 1.000 Euro nötig, darunter nicht nötig, genau bei 1.000 Euro prüfen |
| Ausfuhrnachweis (nur gewerblich) | Ausgangsvermerk bei elektronischer Anmeldung, bei Post sonst der Einlieferungsschein, bei Kurier laut Zusteller prüfen |
Für ein konkretes Ziel erläutert unser Leitfaden den Paketversand aus Deutschland in die Schweiz.
Die Regeln dahinter
Die folgenden Angaben entsprechen dem Stand vom 15. Oktober 2026.
Auf Postsendungen im Rahmen des Weltpostvertrages bringt der Versender eine Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23) mit Angaben zu Wert und Inhalt an. Bei DHL genügt die CN22 für Päckchen mit Waren bis 300 Sonderziehungsrechte (SZR), einer internationalen Rechnungseinheit. Das entspricht laut DHL ungefähr 350 Euro, der genaue Euro-Gegenwert schwankt. Ein DHL Paket in Nicht-EU-Länder braucht die CN23, und über 300 SZR geht es nur mit Online-Frankierung, bei der die CN23 automatisch erstellt wird. Der Check unterscheidet beim Postversand nur nach dem Warenwert und kennt Päckchen und Paket nicht. Prüfen Sie daher die Vorgaben Ihres gebuchten Versandprodukts.
Ohne Ausfuhranmeldung kann ein Paket in ein Drittland gehen, wenn die Waren nicht kommerziell sind oder kommerziell höchstens 1.000 Euro wert sind, keine Erstattung beantragt wird und keine Verbote oder Beschränkungen gelten. Bei kommerziellen Waren über 1.000 Euro ist die elektronische Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr abzugeben; Private und kleine Versender nutzen dafür die Internet-Ausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) im Zoll-Portal.
Kleinsendungen bis 3.000 Euro ohne handelspolitische Maßnahmen, Verbote, Beschränkungen oder Embargos können direkt bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden. Die Wertgrenze richtet sich nach dem Rechnungspreis; eine Aufteilung in Teilsendungen, um sie zu unterschreiten, ist unzulässig.
Die EORI-Nummer, ausgeschrieben „Economic Operators’ Registration and Identification number“, identifiziert Wirtschaftsbeteiligte gegenüber den Zollbehörden in der Europäischen Union. Gewerbliche Händler mit zollbezogener Geschäftstätigkeit benötigen diese Registrierungsnummer grundsätzlich. Privatpersonen brauchen sie nicht, solange sie nur gelegentlich Zollanmeldungen abgeben, also weniger als zehn pro Jahr; bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine verlangen.
Seit dem 1. Oktober 2026 wird die EORI-Nummer verpflichtend über das Zoll-Portal beantragt (Dienstleistung EORI-Nr. Verwaltung). Die Vergabe ist kostenlos, Papierformulare gelten nur noch im Ausfallverfahren.
Im Abschnitt „Im Zielland“ nennt der Check Eckdaten der Behörden vor Ort. In der Schweiz fällt die MWST von 8,1 Prozent (reduziert 2,6 Prozent) unabhängig vom Sendungswert an, und die 150-CHF-Wertfreigrenze gilt nur für Reisende, nicht für bestellte Postsendungen. Für die USA nennt er die seit dem 24. Juli 2026 ausgesetzte Kleinsendungsregel (de minimis) für Postsendungen. Die US-Zollpolitik ändert sich häufig; die Angaben gelten mit ihrem Datum.
Wo das Werkzeug vereinfacht
Der Check beurteilt keine Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten. Sie sind aber Voraussetzung dafür, dass ein Paket ohne Ausfuhranmeldung gehen darf. Klären Sie solche Vorgaben vor dem Versand mit den zuständigen Behörden.
Das Ergebnis bietet eine Orientierung für erforderliche Ausfuhrdokumente. Es liefert weder eine verbindliche Tarifierung noch eine Berechnung der Abgaben im Zielland, dazu zeigt es nur die Eckdaten oben. Ob der Empfänger Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss, richtet sich nach den Regeln des Ziellands.
Über dieses Werkzeug können Sie keine Zollanmeldung online übermitteln. Die Internetausfuhranmeldung Plus, kurz IAA Plus, ist über das Zoll-Portal zugänglich. Zollzettel leitet keine Daten an Behörden weiter.
Ergebnis prüfen
Gleichen Sie die vorgeschlagenen Dokumente mit den Bedingungen Ihres gebuchten Versandprodukts ab. Rechtliche Ausfuhrregeln des Zolls und praktische Vorgaben der Paketdienste sind zwei getrennte Bereiche. Ein Warenwert unter 1.000 Euro befreit bei Postsendungen in Drittländer nicht von der Zollinhaltserklärung.
Eine Zolltarifnummer auf der Zollinhaltserklärung von Privatkunden ist nicht als Pflicht belegt. Geschäftskunden übermitteln bei DHL Paket International in die Schweiz und beim DHL Europaket seit dem 15. Februar 2024 die achtstellige Zolltarifnummer (HS-Code) in den Sendungsdaten; der Check zeigt dazu „Laut Zusteller prüfen“. Passende Nummern finden Sie anhand der Warenmerkmale im Zolltarifnummer-Finder. Eine Zolltarifnummer auf dieser Website dient lediglich der Information. Den vollständigen Zolltarif prüfen Sie im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online), Rechtssicherheit bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls.
Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister. Wenn Sie gewerblich verkaufen, bewahren Sie die vorgeschriebenen Ausfuhrbelege für Ihre Steuerunterlagen auf. Bei elektronischen Anmeldungen dient der Ausgangsvermerk aus ATLAS als Nachweis für die steuerfreie Ausfuhrlieferung, bei Versendung ohne elektronische Anmeldung im Postverkehr unter anderem der Einlieferungsschein.
Schritt für Schritt
- Sendungsdaten abgleichen
Vergleichen Sie Zielland, Warenwert, Versandart und gewerblichen oder privaten Versandzweck mit Ihren Belegen.
- Unterlagen beim Zusteller prüfen
Kontrollieren Sie das verlangte Postformular beziehungsweise die Rechnung anhand des konkret gebuchten Versandprodukts.
- Amtliche Anmeldung vorbereiten
Öffnen Sie bei erforderlicher elektronischer Ausfuhranmeldung den amtlichen Zugang aus der Quellenliste.
- Nachweise aufbewahren
Sichern Sie als Händler den passenden Ausfuhrnachweis zusammen mit Rechnung und Versandbelegen.
Häufige Fragen
Darf ich einen verkauften Artikel als Geschenk kennzeichnen?
Nein. Ein Verkauf bleibt eine gewerbliche Sendung, auch bei Geschenkverpackung. Eine falsche Geschenkdeklaration ist unzulässig.
Können beim Empfänger eines privaten Geschenks Abgaben entstehen?
Ja. Auch private Geschenke unterliegen den Vorschriften des Empfangslandes. Dessen Freigrenzen und Einfuhrregeln sind gesondert zu prüfen.
Welchen Ausfuhrnachweis sollten Händler aufbewahren?
Bei elektronisch angemeldeten Ausfuhren dient grundsätzlich der Ausgangsvermerk als Nachweis. Für Postsendungen ohne elektronische Anmeldung kommt der Einlieferungsschein als Versendungsbeleg infrage. Maßgeblich sind die steuerlichen Nachweisanforderungen.
Weiterlesen
Quellen
- Zoll: Sendungen in einen Nicht-EU-Staat – Verfahren
- Zoll: Warenausfuhr im einstufigen Verfahren (Kleinsendungen)
- Zoll-Portal: Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus)
- Zoll: Zugang zu den Internetzollanmeldungen
- Zoll: Beantragung einer EORI-Nummer
- DHL: Zollinformationen für Sendungen ins Ausland
- DHL: Customs information (CN22, CN23, 300 SDR)
- DHL: Zusätzliche Sendungsdaten ab 15. Februar 2024 (Schweiz, Europaket)
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung § 10 Ausfuhrnachweis (Versendung)
- BAZG: Empfangen von Briefen und Paketen
- Federal Register / CBP: Indefinite Suspension of De Minimis for Mail Shipments
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.