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Zollzettel

2 Einfuhr und Abgaben

Zustellergebühren bei der Einfuhr: Deutsche Post, DHL und andere Zusteller

Welche Zustellergebühren zusätzlich zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entstehen, was DHL und Post verlangen und wie Sie Zahlungsforderungen sicher prüfen.

Stand: 15. Oktober 20266 Quellen

Kleines Paket neben getrennten Papierbelegen und einem Smartphone ohne sichtbare Beschriftung
Antwort in KürzeEinfuhr
  • Deutsche Post und DHL nennen eine Auslagenpauschale von 7,50 Euro für die postalische Verzollung, Stand 15. Oktober 2026.
  • Die Zustellergebühr ist von staatlichen Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer zu unterscheiden.
  • Seit dem 1. Juli 2026 gilt bei entsprechenden Fernverkäufen bis 150 Euro ein Pauschalzoll von 3 Euro je Position der Zollanmeldung.
  • Prüfen Sie Zahlungsforderungen über die selbst aufgerufene Zustellerseite und nicht über einen Link aus einer SMS.

Einfuhr-Rechner: Was kostet das Paket?

Einfuhr-RechnerWerkzeug
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6 Besonderes

Position: je Position der Zollanmeldung (gleiche Tarifeinreihung + Warenbezeichnung [+ Ursprung]); nicht je Paket, nicht je Stück. Der Rechner nimmt Ihre Zahl, er zählt nicht aus dem Warenkorb.

Ihre Abgaben, geschätzt

Zollwert (Sachwert + Versand)
65,00 €
Pauschalzoll (1 × 3 €)
3,00 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 % auf Zollwert + Zoll)
12,92 €
Gebühr des Zustellers (laut Zusteller)
nach Angabe

Gesamt
15,92 €
  • Bis 150 € Sachwert (ohne Versand): 3 € je Position der Zollanmeldung (gleiche Tarifeinreihung + Warenbezeichnung [+ Ursprung]); nicht je Paket, nicht je Stück.
  • Kommt die Einfuhrumsatzsteuer schon aus dem Shop (IOSS)? keine zusätzliche EUSt beim Zoll (Steuer im Preis); Zollanmeldung bleibt Pflicht; seit 1.7.2026 auch 3-€-Zoll.
  • Nicht eingerechnet: Bearbeitungsgebühr der Union, 2 € je Position/Item, unabhängig vom Warenwert, auch bei Sendungen > 150 €, nicht erstattungsfähig, geplant ab 1.11.2026. Stand: unklar: delegierter Rechtsakt C(2026) 6694 vom 21.9.2026, ABl.-Veröffentlichung am 15.10.2026 nicht belegt; zoll.de: 'nach jetzigem Stand', 'nicht abschließend beschlossen'.
So rechnet der Rechner (Stand prüfen)

Stand der Daten: 15.10.2026.

Sogenannte DHL Zollgebühren setzen sich meist aus zwei Posten zusammen: staatlichen Einfuhrabgaben und einer Gebühr des Paketdienstes. Deutsche Post und DHL verlangen für die postalische Verzollung 7,50 Euro Auslagenpauschale, Stand 15. Oktober 2026. Sie fällt an, wenn das Unternehmen Einfuhrabgaben für Sie verauslagt. Sie entfällt, wenn keine Einfuhrabgaben anfallen oder wenn Sie die Sendung im Binnenzollamt selbst verzollen. Prüfen Sie als nächsten Schritt die einzelnen Posten auf Ihrem Abgabenbeleg.

Der Zusteller fordert Abgaben und eigene Gebühren getrennt

Der Zoll erhebt staatliche Einfuhrabgaben, während der Zusteller seine eigene Dienstleistung berechnet. Übernimmt der Paketdienst die Abgaben an der Grenze, fordert er das Geld anschließend von Ihnen zurück.

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer auf eingeführte Waren. Für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern gibt es keine Freigrenze: Die Steuer fällt ab dem ersten Euro an. Einzelheiten erklärt die Seite Einfuhrumsatzsteuer verstehen und berechnen.

Seit dem 1. Juli 2026 ist die frühere Zollbefreiung bis 150 Euro aufgehoben. Bei Fernverkäufen bis zu dieser Sachwertgrenze fallen grundsätzlich 3 Euro Pauschalzoll je Position der Zollanmeldung an. Diese Position richtet sich nach der Wareneinreihung und gilt nicht pauschal je Paket oder Stück.

Davon zu unterscheiden ist eine geplante europäische Bearbeitungsgebühr ("Union Handling Fee") von 2 Euro je Position. Laut Zoll ist deren Einführung zum 1. November 2026 mit Stand 15. Oktober 2026 noch nicht abschließend beschlossen. Nach den Erwägungen zum neuen Unionszollkodex soll nicht der Verbraucher Schuldner der Gebühr sein; ob und wie Post und DHL sie weitergeben, ist offen.

Veröffentlichte Zustellergebühren im Vergleich

Ein belegter Betrag liegt hier nur für die Deutsche Post vor. Bei anderen Post- und Kurierdiensten entscheiden deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), ob und in welcher Höhe eine Servicepauschale verlangt wird.

Zusteller Veröffentlichte Gebühr oder Gebührenmodell Datum und Einordnung
Deutsche Post / DHL, postalische Verzollung 7,50 Euro Auslagenpauschale brutto Veröffentlichter Betrag, Stand 15.10.2026; offizielle Kostenseite ohne eigenes Datum
Andere Kurier- und Expressdienste (zum Beispiel DHL Express, UPS, Hermes, FedEx) Kein amtlich belegter Betrag; die AGB des Dienstes nennen, ob und in welcher Höhe eine Servicepauschale anfällt Der Zoll nennt dafür keine Beträge; Stand 15.10.2026

Erkundigen Sie sich bei diesen Diensten vorab nach den genauen Zuschlägen und lesen Sie deren AGB. Tragen Sie die Gebühr, die der Zusteller nennt, im Einfuhr-Rechner oben selbst ein.

Ein Postpaket zeigt die Trennung der Kosten

Wenn Sie privat Waren außerhalb der EU bestellen, kümmert sich in der Regel die Deutsche Post um die Zollabwicklung. Der Dienst legt fällige Abgaben aus und stellt Ihnen diese in Rechnung. Die Gesamtforderung umfasst dann die verauslagten Abgaben sowie die Auslagenpauschale von 7,50 Euro.

Die Pauschale ist ein Entgelt des Zustellers und keine staatliche Abgabe. Geben Sie oben im Einfuhr-Rechner Sachwert, Versand und Zusteller ein: Für Deutsche Post / DHL setzt er die 7,50 Euro an, sobald Abgaben anfallen. Bei anderen Zustellern tragen Sie die Gebühr ein, die der Zusteller nennt.

Gewerbliche Händler auf Etsy, eBay, Shopify oder Amazon trennen diese Posten ebenso sorgfältig. Bewahren Sie Handelsrechnung, behördlichen Abgabenbescheid und die Abrechnung des Paketdienstes stets zusammen auf. Lieferungen von Unternehmen werden in der Regel nicht als Geschenksendung anerkannt, auch wenn sie unentgeltlich sind.

Zoll und Zustellergebühr sicher bezahlen

Öffnen Sie für Zahlungen immer die offizielle Website oder App des Zustellers. Geben Sie dort die Sendungsnummer manuell ein und vergleichen Sie den Betrag mit Ihrer Bestellung. Klicken Sie keinesfalls auf Links in unaufgeforderten Textnachrichten.

Das gilt auch, wenn Sie DHL-Zollgebühren online bezahlen möchten: Öffnen Sie das Zahlungsportal des Zustellers ausschließlich über dessen reguläre Website oder App.

Die deutsche Zollverwaltung fordert Abgaben niemals per SMS an. Zusteller nutzen dagegen eigene Abrechnungswege, etwa die Bezahlung an der Haustür, per eigener App oder im Portal. Eine Anleitung zum Schutz vor Betrugsversuchen bietet die Seite Zollgebühren per SMS oder Mail erkennen.

Vor einer Annahmeverweigerung klären

Nach Angaben des Zolls ist bei Sendungen, die beim Zollamt liegen, auch die Verweigerung der Annahme mit Rücksendung an den Versender möglich. Ob dem Zusteller bereits entstandene Gebühren erlassen werden, ist amtlich nicht geregelt. Fragen Sie die Rücksende- und Zahlungsbedingungen daher vorab beim Zusteller an.

Vermuten Sie eine falsche Abrechnung, lassen Sie Abgaben und Servicegebühren getrennt prüfen. Für die Zustellergebühr ist der Kundenservice des Zustellers der erste Ansprechpartner.

Klären Sie unklare Forderungen möglichst vor einer Annahmeverweigerung mit dem Dienstleister.

Häufige Missverständnisse bei Geschenken und vorab bezahlter Steuer

Der Vermerk "Gift" auf dem Paket befreit eine kommerzielle Sendung nicht von Abgaben. Eine echte Geschenkfreigrenze bis 45 Euro Gesamtwert gilt nur für private Sendungen von Privatperson zu Privatperson. Der Versand muss dafür gelegentlich erfolgen, unentgeltlich sein und ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen.

Der Import One-Stop Shop (IOSS) wickelt die Mehrwertsteuer direkt beim Kauf im Onlineshop ab. Bei korrekter Datenübermittlung erhebt der Zoll bei der Einfuhr keine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer. Seit dem 1. Juli 2026 befreit dieses Verfahren jedoch nicht vom Pauschalzoll von 3 Euro je Position.

Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister. Zolltarifnummern auf dieser Website dienen der Orientierung. Verbindliche Sicherheit zur Einreihung bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls; den vollständigen Tarif finden Sie im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online).

Häufige Fragen

Gilt die Post-Pauschale auch für DHL Express?

Nicht ohne Weiteres. Die 7,50 Euro nennt die Deutsche Post für die postalische Verzollung. Für DHL Express und andere Kurierdienste nennt der Zoll keine Beträge; ob und in welcher Höhe eine Servicepauschale anfällt, steht in den Geschäftsbedingungen des Dienstes.

Welche Unterlagen helfen bei einer doppelten Steuerforderung?

Sichern Sie die Händlerrechnung mit ausgewiesener Steuer, den Zahlungsnachweis, die Sendungsnummer und den Abgabenbeleg. Damit können Sie die Forderung beim Zusteller und beim Shop oder Marktplatz prüfen lassen.

Ist Selbstverzollung eine Möglichkeit, die Post-Pauschale zu vermeiden?

Bei einer Selbstverzollung im Binnenzollamt entfällt laut DHL die Auslagenpauschale. Die Sendung kann auch beim Zollamt liegen und dort mit der Benachrichtigung abgeholt werden; wie das für Ihre Sendung geht, klärt der Zusteller. Die staatlichen Einfuhrabgaben entfallen dadurch nicht.

Weiterlesen

Quellen

  1. Deutsche Post: Welche Kosten können auf mich zukommen?
  2. DHL: Hilfe zu Einfuhrabgaben (Auslagepauschale)
  3. DHL: Fragen zur Einfuhrverzollung
  4. Zoll: Internetbestellungen aus einem Nicht-EU-Staat
  5. Zoll: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
  6. DHL: Hilfe zur Zollanmeldung einer Sendung aus dem Ausland

Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.