2 Einfuhr und Abgaben
Zollgebühren per SMS oder Mail: echt oder Betrug?
So prüfen Sie Zahlungsaufforderungen von DHL und Hermes, erkennen gefälschte Zollnachrichten und reagieren nach einem Klick oder einer Zahlung richtig.
- Der Zoll stellt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen niemals per SMS, E-Mail oder Messenger zu, sondern per Briefpost.
- Post- und Kurierdienste können Einfuhrabgaben auslegen und bei der Zustellung einfordern; die Deutsche Post nennt dafür eine Auslagepauschale von 7,50 Euro brutto.
- Prüfen Sie angebliche Paketnummern selbstständig in der offiziellen Sendungsverfolgung oder App des Anbieters.
- Sichern Sie nach einer unberechtigten Forderung die Nachricht und Zahlungsbelege für eine Anzeige bei der Polizei.
Ob eine Benachrichtigung zu DHL Zollgebühren Fake oder echt ist, lässt sich schnell prüfen. Der Zoll selbst fordert niemals Geld per SMS, E-Mail oder Messenger an. Echte Einfuhrabgaben fallen nur bei tatsächlichen Warensendungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union an. Post- und Kurierdienste fordern ausgelegte Abgaben bei der Zustellung an der Haustür oder über ihre eigene App oder Website ein. Öffnen Sie für die Überprüfung immer die offizielle Sendungsverfolgung selbst im Webbrowser, statt Links aus der Nachricht zu folgen.
Der Zoll fordert kein Geld per SMS oder Mail
Nach Auskunft des Zolls werden Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen niemals telefonisch, per E-Mail, SMS, über soziale Medien oder einen Messenger zugestellt, sondern per Briefpost. Ausnahmen sind ausdrücklich vereinbarte E-Mails und elektronische Verfahren wie ATLAS. Eine Zahlungsaufforderung per SMS oder Messenger stammt daher nicht vom Zoll. Der Zoll bittet auch nie darum, für eine Zahlung einem Link zu folgen und Bank- oder Kreditkartendaten einzugeben.
Paketdienste wickeln die Einfuhrabwicklung anders ab. Ein Zusteller kann fällige Einfuhrabgaben beim Zoll vorstrecken und bei der Zustellung vom Empfänger einfordern. Die Deutsche Post erhebt hierfür laut DHL-Hilfeseite eine Auslagepauschale von 7,50 Euro brutto. Solche Servicepauschalen des Unternehmens sind Dienstleistungsentgelte und keine staatlichen Abgaben. Einzelheiten zu diesen Kosten erklärt unsere Übersicht zu Zustellergebühren bei der Einfuhr.
Beim Phishing versuchen fremde Absender, über gefälschte Benachrichtigungen an persönliche Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen zu gelangen. Absenderzeilen, Firmenlogos und das optische Erscheinungsbild lassen sich leicht nachahmen. Prüfen Sie deshalb stets die Sendungsdaten unabhängig von der Gestaltung einer Mitteilung.
Prüflisten für DHL und Hermes
Kein einzelnes Merkmal beweist die Echtheit einer Zahlungsaufforderung. Vergleichen Sie mehrere Angaben und nutzen Sie dafür ausschließlich selbst aufgerufene offizielle Kanäle.
DHL: Absender und Sendung gemeinsam prüfen
| Merkmal | Spricht für einen nachvollziehbaren Vorgang | Warnzeichen für eine Fälschung |
|---|---|---|
| Absender | Passt zu einer Bestellung, die Sie wirklich aufgegeben haben | Fremde E-Mail-Adresse oder bloßer Anzeigename wie „DHL“ |
| Sendungsnummer | In der selbst geöffneten DHL-Sendungsverfolgung auffindbar | Fehlende Sendungsnummer oder Nummer im offiziellen System unbekannt |
| Zahlungsweg | Vorgang über die offizielle App oder Website nachvollziehbar | Aufforderung zur Karteneingabe auf einer verlinkten externen Website |
| Sprache | Sachliche Angaben zu einem konkreten Paket | Drohungen mit Paketvernichtung und künstlicher Zeitdruck |
Hermes: Unangekündigte Zahlungslinks nicht verwenden
| Merkmal | So prüfen Sie den Vorgang | Warnzeichen für eine Fälschung |
|---|---|---|
| Absender | Offiziellen Kundenservice von Hermes separat kontaktieren | Name „Hermes“ im Text ohne nachprüfbare Sendungsdaten |
| Sendungsnummer | Nummer im eigenen Kundenkonto und in der Sendungsverfolgung eingeben | Keine Sendungsnummer oder angebliche Lieferblockade ohne Paketbezug |
| Zahlungsaufforderung | Forderung direkt beim Kundenservice auf der offiziellen Website hinterfragen | Unangekündigter SMS-Link für angebliche Zollgebühren |
| Zielseite | Offizielle App oder Website im Browser eigenständig aufrufen | Nachgebaute Website verlangt persönliche Bankdaten oder Kartendaten |
Tippen Sie unangekündigte Links in Nachrichten grundsätzlich nicht an. Klären Sie offene Fragen stattdessen direkt über den Kundenservice auf der offiziellen Website des Paketdienstes.
Ein erwartetes Paket macht die Nachricht nicht echt
Eine gefälschte Nachricht kann auch dann eintreffen, wenn Sie tatsächlich eine Auslandssendung erwarten. Sie kann behaupten, der Weitertransport des Pakets hänge von einer sofortigen Online-Überweisung ab.
Gleichen Sie die Vorgangsnummer zuerst mit der Trackingnummer aus Ihrer Bestellbestätigung ab. Prüfen Sie den Status anschließend direkt in der Sendungsverfolgung des Paketdienstes. Lässt sich dort keine Zahlungsaufforderung nachvollziehen, ignorieren Sie den Link und wenden sich an den Kundendienst.
Halten Sie bei privaten Bestellungen Bestellbestätigung, Sendungsnummer und Zahlungsbelege griffbereit. Dass für Sendungen aus Drittländern Steuern anfallen können, belegt keine Zahlungsaufforderung. Welche Kosten als staatliche Steuer gelten und was Zustellerpauschalen sind, erläutert unsere Seite zur Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Die EUSt ist die Steuer auf Warenimporte aus Staaten außerhalb der EU.
Im gewerblichen Handel sollten Sie Zahlungsnachrichten zusätzlich mit der Handelsrechnung des Lieferanten und den internen Frachtpapieren abgleichen. Das betrifft ebenso Händler auf Verkaufsplattformen wie Etsy, eBay, Shopify und Amazon mit regelmäßigem Warenimport. Veranlassen Sie betriebliche Zahlungen erst, wenn die Forderung eindeutig einem tatsächlichen Wareneingang zugeordnet ist.
Häufige Missverständnisse bei Zollnachrichten
Die Höhe einer Forderung sagt nichts über ihre Echtheit. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Pauschalzoll 3 Euro je Position, ein kleiner Betrag kann also echt sein. Genauso kann eine gefälschte Nachricht jeden Betrag nennen. Entscheidend ist der Weg: Prüfen Sie die Forderung in der Sendungsverfolgung des Zustellers, bevor Sie zahlen.
Auch fehlerfreies Deutsch und offizielle Firmenlogos bieten keine Gewähr für die Echtheit. Selbst eine reale Sendungsnummer schützt nicht vor manipulierten Zahlungslinks. Öffnen Sie das Kundenportal oder die Sendungsverfolgung stets eigenhändig über ein separates Browserfenster. Gleichzeitig ist nicht jede legitime Benachrichtigung eines Paketdienstes ein staatliches Dokument der Zollbehörde.
Nach Zahlung oder Klick gezielt reagieren
Haben Sie bereits Geld überwiesen oder Kartendaten eingegeben, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank. Schildern Sie die unberechtigte Transaktion und veranlassen Sie Kartensperren sowie die Prüfung einer Rückbuchung. Ob die Bank den gezahlten Betrag zurückholen kann, hängt vom gewählten Zahlungsweg ab.
Sichern Sie vor weiteren Schritten die Nachricht, die Absenderdaten, Bildschirmfotos und alle Belege. Der Zoll empfiehlt, sich an die Polizei zu wenden. Bei Verdacht können Sie sich außerdem an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.
Haben Sie lediglich auf einen Link getippt, geben Sie keinesfalls Passwörter oder Bankdaten ein und brechen Sie jeden App-Download sofort ab. Wurden Zugangsdaten bereits übermittelt, ändern Sie die betroffenen Passwörter umgehend von einem anderen, sicheren Gerät aus.
Wurde eine Datei heruntergeladen, droht die Ausführung von Schadsoftware auf dem Mobiltelefon. In solchen Fällen kann ein Zurücksetzen des Smartphones auf die Werkseinstellungen ratsam sein. Sichern Sie relevante Belege vor dem Löschvorgang. In Unternehmen und gewerblichen Betrieben sollte unverzüglich die zuständige IT-Abteilung informiert werden.
Zollzettel ist ein unabhängiges Informationsportal, keine Zollbehörde und kein Abfertigungsdienstleister. Zolltarifnummern auf dieser Website dienen lediglich der ersten Orientierung. Rechtliche Sicherheit zur zolltariflichen Einreihung bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) des Zolls; den vollständigen Zolltarif enthält das System EZT-Online.
Häufige Fragen
Beweist eine deutsche IBAN, dass die Forderung echt ist?
Nein. Zahlungen an den Zoll gehen ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank, und diese haben eine deutsche IBAN. Umgekehrt beweist eine deutsche IBAN aber nichts: Auch andere Konten beginnen mit DE und bestätigen weder den Empfänger noch die Echtheit einer Nachricht.
Sind CN 22 und CN 23 Zahlungsaufforderungen?
Nein. CN 22 und CN 23 sind Vordrucke der Versanddienstleister und werden nicht vom Zoll ausgestellt. Sie sind keine Zahlungsaufforderungen zu Einfuhrabgaben.
Fordert der Zoll Zahlungen in Kryptowährungen?
Nein. Der Zoll verlangt keine Zahlungen in Kryptowährung oder in anderen Währungen als Euro und fordert nie zur Zahlung über einen Prepaid-Zahlungsdienstleister auf. Zölle und Steuern sind ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
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Quellen
- Zoll: Betrugsversuche mit gefälschten Schreiben, E-Mails oder SMS
- Zoll: Warnhinweis Betrugsversuche
- Zoll: Zoll warnt vor Fake-SMS
- DHL: Hilfe zu Einfuhrabgaben (Auslagepauschale)
Stand: 15. Oktober 2026. Zahlen und Regeln prüfen wir gegen die Quellen, bevor wir eine Seite aktualisieren.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechner und Suchhilfen liefern unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Zollbehörde.